online-durchsuchung


Der Vermittlungsausschuß hat sich heute über das neue BKA-Gesetz geeinigt. Inhaltlich sieht der Kompromiss genau so aus, wie man vor zwei Wochen bereits vermutete: Keine grundlegenden Änderungen, nur kosmetische Korrekturen, wie diverse Medien vollkommen zurecht wettern.


Die Sachsen-SPD hat auf ihrem Landesparteitag entschieden, im Bundesrat gegen das BKA-Gesetz zu stimmen. Damit ist sie das Zünglein an der Waage, welche die extrem knappe Pro-Mehrheit (vorher 35:34 Stimmen) kippt. Den Jubel von Spiegel ("Schäubles Spähgesetz steht vor dem Aus") möchte ich in sofern dämpfen, daß das Gesetz mit einer Ablehnung im Bundesrat nicht vom Tisch ist, sondern in einen Vermittlungsausschuß kommt.
Daß es überhaupt so knapp wird, liegt an der FDP, die in vielen Ländern in Koalitionen sitzt und dort entsprechenden Druck ausübt. Von der FDP stammt der zweite Lichtblick des Tages: Ihr Vorschlag für ein Datenschutz-Paket.

Stasi 2.0Im pressetechnischen Windschatten des Berichts der Wirtschaftsweisen hat der Bundestag das BKA-Gesetz verabschiedet (in den Nachrichten war das angesichts der Rezessionsängste nur eine Randnotiz). Fast alle haben den Parteien-Hammelsprung mitgemacht, nur einige wenige "Abweichler" sind ihrem Gewissen und nicht der Order der Partei gefolgt (in der heutigen Zeit muß man solche mutige Aktionen loben - nur zu leicht wird einem mit Ausschluß aus der Partei gedroht, wenn man seinen Job so macht, wie er ursprünglich gedacht war).


Die große Koalition einigte sich heute abend auf neues BKA-Gesetz - samt heimlicher Online-Durchsuchung. Die Privatsphäre der Betroffenen soll bei letzterer durch ein zweistufiges Verfahren gesichert werden: Zunächst muß ein Richter die Online-Durchsuchung anordnen. Nach der Datenerfassung werden diese von zwei BKA-Beamten und einem Datenschutzbeauftragten des BKA durchgesehen, ob darin der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" verletzt wurde.


Eine Perle, auf die ich zufällig in einem älteren Blog-Eintrag gestoßen bin: Laut seiner Aussage hat Herr Wiefelspütz ein Buch über die Online-Durchsuchung in Arbeit. Woher hat ein Parlamentarier aber die Expertise über diese - teils sehr techniklastigen Themen?

Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute das Urteil über die Klage gegen die Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen (netzpolitik.org bloggt live darüber). Was viele Experten schon gemutmaßt haben, ist nun offiziell vom Gericht bestätigt worden: Das Gesetz ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.

Manchmal ist es hilfreich, die Perspektive einer dritten, unbeteiligten Person einzunehmen, um ein Thema objektiver betrachten zu können. Wer das tun will, sollte sich diesen Artikel der Los Angeles Times über die Onlinedurchsuchung in Deutschland durchlesen. Deutschland wird bereits in der Überschrift als eine "Nation mit einer Geschichte öffentlicher Überwachung" genannt; ein Volk, das die Bespitzelung durch die Gestapo und die Stasi erlebt hat - also ein Land, das es eigentlich besser wissen sollte.

"Terroristen nehmen keine Rücksicht auf unsere Debatten", so zitiert FutuzreZone unseren Innenminister. Man könne es sich nicht leisten, auf das Karlsruher Urteil zu warten - im übrigen schätzt er dessen Stellenwert ohnehin nicht allzu hoch ein: "Karlsruhe schreibt Urteile, keine Gesetze".
Offensichtlich will Schäuble möglichst rasch vollendete Tatsachen schaffen - so wie in Österreich, wo die dortige Online-Durchsuchung gemachte Sache ist.

In der FAZ erschien anläßlich des Prozessbeginns ein Kommentar über den Streit um die Online-Durchsuchung - und zwar in einer haarsträubenden Art und Weise, die ich einer renomierten Zeitung wie der FAZ nicht zugetraut hätte.


Quelle: CCCEs stand ja inzwischen in allen Zeitungen und Blogs: Wegen einer Klage gegen das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen fand die erste Sitzung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Auch Andreas Bogk vom CCC war als Gutachter geladen - er wurde sogar in der Tagesschau (Beitrag ab 17:20 Min.) um einen Kommentar gebeten.

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