Online-Durchsuchung in NRW mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute das Urteil über die Klage gegen die Online-Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen (netzpolitik.org bloggt live darüber). Was viele Experten schon gemutmaßt haben, ist nun offiziell vom Gericht bestätigt worden: Das Gesetz ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.

Begründet wird diese Entscheidung mit einem neuen “Grundrecht auf Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen”. Dies gilt jedoch nicht immer, so kann es in Ausnahmefällen, also "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen" (die DPA nennt hier "bei Anhaltspunkten einer Gefahr für Leib, Leben und Freiheit zulässig sowie bei Bedrohungen, die den Bestand des Staates berühren") außer Kraft gesetzt werden.

Auf der einen Seite sind dies gute Nachrichten: Die Richter haben damit klargestellt, daß Online-Durchsuchungen nur in Ausnahmefällen zu dulden sind. Auf der anderen Seite steht uns nun ein überarbeitetes BKA-Gesetz ins Haus (was nun auch von der SPD gefordert wird), welches die vom BVG gesetzten Grenzen sicher voll ausschöpfen wird.

Probleme sehe ich beim tatsächlichen Einsatz - ich fürchte, daß dieser sehr eng gesteckte Rahmen (heute.de: "hohe Hürden", Tagesschau.de: "nur unter strengen Auflagen") gummiartig gedehnt und ausgeleiert werden könnte... zum anderen ist eine gerichtlich verwertbare Sicherung von so gewonnenen Erkenntnissen nach wie vor unklar - zu einfach kann über eine sochle Hintertür auch belastendes Material auf einem Rechner platziert werden. Die ersten Gerichtsverfahren (mit den dazugehörigen Anfechtungen dieser Ermittlungsmethode) dürften sicher spannend werden.