Privacy- und Sicherheitsaspekte

Dissertation "Privacy- und Sicherheitsaspekte in ubiquitären Umgebungen" als Buch und als PDF
wahlcomputer
Falls es irgendwo noch Restzweifel an der Untauglichkeit von Wahlcomputern für demokratische Wahlen gab: Die Diebold-Wahlcomputer haben einen "Resetknopf", mit dem sich das Audit Log rückstandslos löschen läßt - sozusagen ein Beweis-Vernichtungs-Knopf.
Genau so etwas meinen die Kritiker mit "zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis" nachvollziehbar und "Sicherheitsrisiko Software/Softwarehersteller", welcher "durch Eingriffe an elektronisch gesteuerten Wahlgeräten im Prinzip mit relativ geringem Aufwand eine große Wirkung erzielt".
Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig - so lautet das eben verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Kläger argumentierten, daß es unmöglich sei, "das Zustandekommen des Wahlergebnisses überhaupt zu kontrollieren". Die Richter bestätigten diese Aussage - eine Überprüfbarkeit der Stimmauszählung war nicht gegeben, denn "Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten (sind) nur schwer erkennbar".
Na, immerhin eine gute Nachricht.
Mitglieder des Chaos Computer Club hatten die Kommunalwahl in Brandenburg am 28.9. beobachtet. Bei dieser Wahl kamen (in den Niederlanden inzwischen nicht mehr zugelassenen) NEDAP-Wahlcomputer zum Einsatz. Der Bericht über die Beobachtungen wurde gestern veröffentlicht: Dieser liest sich wie eine Aneinanderreihung von teilweise haarsträubenden Pannen. Sehr deutlich wird auch das Aufeinandertreffen von Theorie und Praxis bei der Benutzerfreundlichkeit und der Zeitersparnis: Häufig kam es zu Bedienungsproblemen, mitunter bildeten sich längere Schlangen an den Stimmcomputern, da die Stimmabgabe so lange dauerte.
...zu sehen bei YouTube ("Homer Simpson tries to vote for Obama"). Wie gesagt - es kann keiner behaupten, man hätte nicht davor gewarnt...
(via F!XMBR)
Nachdem der Versuch des CCC, Wahlcomputer in der Hessener Wahl verbieten zu lassen scheiterte, erging der Aufruf, die Wahlen zu beobachten. Dabei kam es zu einer ganzen Reihe haarsträubender Vorfälle, weshalb der CCC nun ankündigt, daß Wahleinsprüche und Nachwahlen wahrscheinlich sind.
Der Staatsgerichtshof Hessen hat den Verbotsantrag zurückgewiesen, Wahlcomputer bei der kommenden Landtagswahl zu verbieten - aus formalen Gründen: Zweifel an der korrekten Funktionsweise der Wahlcomputer könnten erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens geäußert werden.
Der CCC will den Einsatz von Wahlcomputern in Hessen gerichtlich verhindern - darüber berichtet auch der Deutschlandfunk. Der Deutschlandfunk zitiert unter anderem Hubertus Tempski, den Verantwortlichen für Wahlcomputer in Köln:
Der CCC hat in Hessen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der anstehenden Landtagswahl gestellt. Hier sollen die berüchtigten NEDAP-Wahlcomputer zum Einsatz kommen, die in den Niederlanden für Furore gesorgt hatten und dort inzwischen aus dem Verkehr gezogen wurden. Im Falle einer Ablehnung des Antrags plant der CCC, die Wahl anzufechten.
Der Hamburger Wahlstift ist endgültig vom Tisch. Die kommende Bürgerschaftswahl wird rein manuell stattfinden; ob der Wahlstift in Zukunft als Wahlhilfe oder Wahlgerät Verwendung finden wird, ist jedoch noch nicht geklärt. Damit liegt die 4,5 Millionen Euro schwere Investition erstmal auf Eis - und wandert (hoffentlich) in die Mülltonne der Geschichte. Nicht unerheblich zu dieser Entscheidung beigetragen haben die Recherchen des CCC, die verschiedene Angriffsszenarien ergeben haben, wie Wahlen mit dem Wahlstift manipuliert werden können.
Wie der CCC eben in einer Pressemitteilung erklärt, haben sich die Niederlande entschlossen, die NEDAP-Wahlcomputer aus dem Verkehr zu ziehen. Vorerst wird wieder auf die klassische Methode mit Papier und Bleistift zurückgegriffen.