Die Glaubenseinstellung beim Einsatz von Wahlcomputern

Der CCC will den Einsatz von Wahlcomputern in Hessen gerichtlich verhindern - darüber berichtet auch der Deutschlandfunk. Der Deutschlandfunk zitiert unter anderem Hubertus Tempski, den Verantwortlichen für Wahlcomputer in Köln:

Wir haben natürlich sehr aufmerksam die gesamten Kritikpunkte und die Argumentationen, Verstöße gegen Wahlgrundsätze, die technischen Kritikpunkte des Chaos Computer Clubs verfolgt. Aber es zeigt sich immer wieder, dass immer irgendwo eine Lücke bleibt, die mit einer gewissen Glaubenseinstellung gefüllt werden muss.

Irgendwie kann ich da nur den Kopf schütteln. Da wird detailliert aufgeführt, daß Wahlcomputer geringere Sicherheit bieten als Urnenwahlen; es wird proklamiert, daß im Gegensatz zur Urnenwahl im Falle des Verdachts auf Unregelmäßigkeiten keine Möglichkeit auf Neuauszählung besteht. Und der Verantwortliche tut diese Punkte als "Glaubenseinstellung" ab.

Dabei wäre es für ihn doch so einfach, diese "Glaubensfrage" in Zahlen herunterzubrechen. In der Versicherungsrechnung gibt es eine Risikoabschätzung, die im primitivsten Fall mit p(Schaden) * Schadenskosten, also den Kosten im Schadensfall multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit eines Schadens, beziffert wird. Selbst unter der Annahme, daß die Wahrscheinlichkeit für einen Wahlbetrug in beiden Fällen gleich ist (was angesichts der vielfältigen Manipulationsmöglichkeiten fraglich scheint) und selbst wenn man weitere Faktoren wie den Verlust des Wahlgeheimnisses wegen der Abhörbarkeit der NEDAP-Wahlcomputer außen vor läßt: Der Schaden bei einer Urnenwahl läßt sich mit der Neuauszählung (und dazugehörigen Nachforschungen) beziffern; im Falle der Wahlcomputer ist dies nicht möglich, die Alternativen sind das Ignorieren eines ganzen Bezirks oder eine erneute Wahl. Da frage ich mich ernsthaft, wie bei solchen Zahlen noch Platz für Glaubensfragen sein soll...

(via Fefes Blog)