Etablierung einer Parallel-Justiz der Content-Verwerter

Den Bundesländern gehen die Zugriffsmöglichkeiten nicht weit genug - durch einen geschickten Winkelzug (das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung selbst wird nicht geändert, in einem zweiten Gesetz werden entsprechende Regelungen verankert) sollen unter anderem die Rechteinhaber zum Zwecke zivilrechtlicher Verfolgung etwa von Urheberrechtsverletzungen Zugang zu den Daten bekommen - ohne, daß dies richterlicher Kontrolle unterläge. Da ist er schon, der vielbeschworene Dammbruch - und noch früher als befürchtet. Noch perfider: Sollte das Gesetz kommen, haben die Content-Verwerter im Prinzip alle Instrumente für die legitimierte Selbstjustiz zusammen.

Gut, sie können noch nicht Gesetze nach eigenem Gutdünken erlassen - das geht nach wie vor über die (offensichtlich sehr erfolgreiche) Lobbyarbeit in der Politik. Aber die Ermittlung und Bestrafung von sogenannten Copyright-Delikten ist damit vollständig in der Hand der Rechteverwerter und abseits der Gerichte.

Mit Hilfe der Abmahnungen hatte man bereits ein geeignetes Instrument zur Bestrafung in der Hand: Unterlassungserklärung und eine saftige Geldbuße sorgen für die schmerzhafte Strafe, ein exorbitant hoch angesetzter Streitwert dient als Einschüchterung davor, das ganze vor einem regulären Gericht zu diskutieren.

Blieb bisher nur das Problem, zu einer IP-Adresse den Anschlußinhaber zu ermitteln: Die Auskünfte konnten nur mit richterlicher Genehmigung eingeholt werden, und es gab immer wieder Richter, welche diesen Eingriff in die Privatsphäre aufgrund der Unverhältnismäßigkeit ablehnten. Außerdem blieben die Anfragen oft lange liegen - die automatisch generierten Anfragen der Content-Industrie überfluteten und verstopften die Schreibtische der Richter.

Mit diesem Gesetz wäre also alles in einer Hand: Die Content-Verwerter "ermitteln" eine IP, erhalten vom Provider die Anschrift des Anschlußinhabers, und verschicken eine Abmahnung. Die Ermittlung erfolgt vollkommen jenseits der Kontrolle staatlicher Institutionen, eine Überprüfung wäre nur durch ein echtes Gerichtsverfahren möglich - durch ausreichend hohe Streitwerte werden die Abgemahnten jedoch so eingeschüchtert, daß es dazu wohl nicht kommen wird. Vom Mißbrauch solcher Auskunfsmöglichkeiten möchte ich noch gar nicht reden.

Outsourcing, jetzt auch bei der Justiz und Strafverfolgung. Zum Speien.