Keine Ermittlung des Anschlussinhabers bei Filesharing

Ein Richter hat eine Anfrage an den Provider zur Ermittlung der Benutzerdaten einer IP-Adresse wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" untersagt. Das dürfte die Content-Industrie eher weniger freuen :-) Abgesehen davon, daß der Richter die Flutung der Gerichte mit "Bagatellkriminalität" moniert, folgt er einer Argumentationslinie, die viele als "gesunden Menschenverstand" bezeichnen würden. Offensichtlich besteht also doch noch ein Restfunke Hoffnung für dieses Land... (Edit: In einem weiteren Beitrag meldet Heise, daß es solche - teils noch schärfer formulierten - Reaktionen seitens der Gerichte schon mehrfach gab)

Was der Richter beklagt:

  • Es geht im Kern der Sache gar nicht um die strafrechtliche Anzeige, sondern in erster Linie um Name und Adresse der Benutzer, um sie auf zivilrechtlichem Wege abmahnen zu können.
  • Bei den Daten des Anschlußinhabers handele es sich um sog. Verkehrsdaten, die vom Fernmeldegeheimnis geschützt sind. Das werfe die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf.
  • Die Rechnung der Musikindustrie, daß x illegale Downloads zum regulären Preis von je y Euros einen Schaden von x*y Euros ergeben würden, sei eine Milchmädchenrechnung: Ein Angebot (wie ein potentiell illegaler Download), das für den Nutzer kostenlos sei, würde natürlich häufiger genutzt als ein kostenpflichtiges Angebot
  • Zu allem Überfluß wäre das Beweismittel für die illegale Aktivität ein einzelner Download eines einzigen Musikstücks, so daß man hier über einen Schaden von höchstens einigen wenigen Euros reden würde.
  • Die Vorsätzlichkeit des Nutzers stellte der Richter ebenfalls in Frage. Viele Nutzer wüßten gar nicht, daß die verwendete Software Downloads auch automatisch wieder zum Upload bereitstelle.

Eine Bagatelle mit geringe Schadenssumme, automatisierte Massenabmahnungen sowie der offensichtliche Hintergedanke, daß es dabei eigentlich nur um die Providerauskunft gehe - all das seien Argumente dafür, die richterliche Anfrage abzuweisen.
Sehr schön!