Link-auf-Link-auf-Link-Urteil bestätigt

In den vergangenen Wochen kam es zu mehreren Hausdurchsuchungen, weil Webseiten auf Webseiten verwiesen, die auf eine Wikileaks-Seite verlinkten, welche die Sperrliste skandinavischer Staaten enthielt. Das Landesgericht Karlsruhe hat diese Argumentation nun bestätigt.

Im Urteilsbeschluß heißt es wörtlich:

"Aufgrund der netzartigen Struktur des World Wide Web ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind."

Nach dieser Argumentation kann man für beliebige Webseiten die Grundlage für einen Hausdurchsuchungs-Bescheid zusammenbasteln; irgendeine Link-Kette findet sich faktisch immer - sogar das Landgericht Karlsruhe selbst startet eine solche Kette auf die nämliche Wikileaks-Seite.

Kann bitte mal irgendein Richter mit einem Funken Menschen- und Technikverstand diesen unglaublichen Unsinn stoppen? Oder muß man deswegen schon wieder bis nach Karlsruhe gehen (die rämliche Entfernung ist diesmal wenigstens nicht allzu groß)?