Selbstanzeige wegen “Hackerparagraph” eingestellt

Es ist still ge­wor­den um den Ha­cker­pa­ra­graph, seit die­ser im Som­mer 2007 ver­ab­schie­det wurde: Wei­te­re Über­wa­chungs­wün­sche a la Schäu­b­le, BKA-Ge­setz, Wahl­com­pu­ter, Da­ten­skan­da­le - es gab ja auch viel an­de­res zu be­rich­ten. Das grund­le­gen­de Pro­blem ist damit na­tür­lich nicht ver­schwun­den; ver­mut­lich war es auch Hin­ter­ge­dan­ke des iX-Chef­re­dak­teurs, das Pro­blem er­neut ins Ge­dächt­nis zu rufen, als er sich Ende 2008 selbst an­zeig­te. Er war re­dak­tio­nell für eine iX-Aus­ga­be ver­ant­wort­lich, auf deren bei­ge­leg­ter DVD auch "Ha­cker­tools" wie das Back­track-Li­ve­sys­tem ent­hal­ten waren. Letz­te Woche wurde das Ver­fah­ren ein­ge­stellt.

Zur Be­grün­dung wur­den "recht­li­che Grün­de" an­ge­führt; dabei bezog sich die Staats­an­walt­schaft unter an­de­rem auf die Ge­set­zes­be­grün­dung: Bei Soft­ware, die so­wohl zur Ab­wehr als auch zu il­le­ga­len Zwe­cken ein­ge­setzt wer­den kann ("dual use soft­ware"), käme es "vor allem auf die sub­jek­ti­ve Vor­stel­lung des Han­deln­den an". Da sich die Aus­ga­be der iX mit der Ab­wehr von An­grif­fen be­schäf­tigt und aus die­sem Grund die Soft­ware ver­tei­le, ist dies nicht als Vor­be­rei­tungs­hand­lung für eine Straf­tat zu wer­ten.

Diese Be­grün­dung läßt zwar hof­fen, daß hier mit aus­rei­chend ge­sun­dem Men­schen- und Tech­nik­ver­stand ge­han­delt wird - aber den­noch bleibt (genau wie bei der Ant­wort auf die An­fra­ge der Ent­wick­ler von Kis­mac an das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um) der scha­le Bei­ge­schmack, daß die "sub­jek­ti­ve Vor­stel­lung des Han­deln­den" eben kein ob­jek­ti­ves Kri­te­ri­um ist, son­dern ein durch Rich­ter und Staats­an­walt­schaft ex­trem dehn­ba­rer Be­griff bleibt.