Anfrage beim Justizministerium wegen Hackerparagraph

Aus Angst, unter den "An­ti-Ha­cker-Pa­ra­gra­phen" 202c zu fal­len, sind immer mehr Web­sei­ten und Blogs auf dem Rück­zug. Die Ent­wick­ler von Kis­mac hat­ten die­sen Schritt schon sehr früh voll­zo­gen; nun hat einer der Ent­wick­ler sich an das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz ge­wandt und um eine Stel­lung­nah­me ge­be­ten - hier die Ant­wort.

Im Brief wird der Ein­druck ver­mit­telt, daß der Pa­ra­graph erst dann zum Tra­gen kommt, wenn auch tat­säch­lich etwas pas­siert ist (Si­cher­stel­lung auf Tat­be­stands­ebe­ne). Die For­schung im Be­reich Netz­werk­si­cher­heit würde von der Re­ge­lung nicht tan­giert.
Wei­ter schreibt das Mi­nis­te­ri­um, daß zwei Kri­te­ri­en zu­sam­men­kom­men müs­sen, um den Straf­tat­be­stand zu er­fül­len: Zum einen muß der Zweck des Pro­gramms sein, ein Mit­tel zur Be­ge­hung einer Com­pu­ter­straf­tat zu sein. Zum an­de­ren muß die Tat­hand­lung, also das Her­stel­len, Über­las­sen, Ver­brei­ten, ... ge­ge­ben sein - wel­che sich aber wie­der­um auf eine Com­pu­ter­straf­tat be­zie­hen muß.
Auch wenn die­ser Brief be­schwich­ti­gen will - recht­li­che Ge­wi­ßheit gibt er kei­nes­falls, die In­ter­pre­ta­ti­on der Rich­ter ist voll­kom­men un­ab­hän­gig von der Mei­nung der Mit­ar­bei­ter im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um. Au­ßer­dem er­läu­tert der Brief, daß Pro­gram­me, die zur Über­prü­fung der Si­cher­heit die­nen und deren il­le­ga­le Ver­wend­bar­keit nicht "im­ma­nent" ist, vom Ge­setz nicht be­trof­fen seien - dies ist aber genau das "Kü­chen­mes­ser-Pro­blem" (kann als Werk­zeug oder als Waffe ver­wen­det wer­den), auf das die Geg­ner des Ge­set­zes stän­dig hin­ge­wie­sen haben. Ein Pro­gramm zum Kna­cken von Paß­wör­tern kann ge­nau­so für ein Se­cu­ri­ty-Au­dit ge­nutzt wer­den wie für einen bös­wil­li­gen Ein­bruchs­ver­such. Und ob in letz­te­rem Fall ein Rich­ter dies nicht als "im­ma­nen­ten il­le­ga­len Nut­zungs­zweck" be­zeich­nen wird, halte ich per­sön­lich für mehr als zwei­fel­haft.
Fazit: Be­schwich­ti­gung vom Mi­nis­te­ri­um, aber keine Rechts­si­cher­heit.