Der Staatsgerichtshof Hessen hat den Verbotsantrag zurückgewiesen, Wahlcomputer bei der kommenden Landtagswahl zu verbieten - aus formalen Gründen: Zweifel an der korrekten Funktionsweise der Wahlcomputer könnten erst nach der Wahl im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens geäußert werden.
Der CCC als treibende Kraft hinter der Klage bedauert das Urteil. Die Tatsache, daß inadäquate Wahlmechanismen nicht vor der Wahl, sondern erst danach (im Falle eines Manipulationsverdachtes) beanstandet werden können, klingt für mich schon fast nach dem Ruf nach einem "Proof of Concept"... wieso kann man ein Problem nicht im Vorfeld betrachten, sondern muß erst abwarten, bis etwas ernsthaft passiert?