Wahlcomputer in Hessen zugelassen

Der Staats­ge­richts­hof Hes­sen hat den Ver­bots­an­trag zu­rück­ge­wie­sen, Wahl­com­pu­ter bei der kom­men­den Land­tags­wahl zu ver­bie­ten - aus for­ma­len Grün­den: Zwei­fel an der kor­rek­ten Funk­ti­ons­wei­se der Wahl­com­pu­ter könn­ten erst nach der Wahl im Rah­men eines Wahl­prü­fungs­ver­fah­rens ge­äu­ßert wer­den.

Der CCC als trei­ben­de Kraft hin­ter der Klage be­dau­ert das Ur­teil. Die Tat­sa­che, daß in­ad­äqua­te Wahl­me­cha­nis­men nicht vor der Wahl, son­dern erst da­nach (im Falle eines Ma­ni­pu­la­ti­ons­ver­dach­tes) be­an­stan­det wer­den kön­nen, klingt für mich schon fast nach dem Ruf nach einem "Proof of Con­cept"... wieso kann man ein Pro­blem nicht im Vor­feld be­trach­ten, son­dern muß erst ab­war­ten, bis etwas ernst­haft pas­siert?