Der CCC hat in Hessen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der anstehenden Landtagswahl gestellt. Hier sollen die berüchtigten NEDAP-Wahlcomputer zum Einsatz kommen, die in den Niederlanden für Furore gesorgt hatten und dort inzwischen aus dem Verkehr gezogen wurden. Im Falle einer Ablehnung des Antrags plant der CCC, die Wahl anzufechten.
Der "Schmusekurs" scheint vorbei: Allen Überzeugungsversuchen und technischen Erläuterungen zum Trotz will man in Hessen tatsächlich mit NEDAP-Wahlcomputern wählen lassen. Auch die Tatsache, daß man sich im Nachbarland nach ausführlicher Diskussion dazu entschieden hat, die Geräte abzuschaffen, half nicht - es zeigt sich einmal mehr, wie schwer es ist, aus den Fehlern anderer zu lernen. (wer mit der Thematik noch nicht vertraut ist: Dieser Comic beim CCC Berlin illustriert das Problem sehr anschaulich)
Jetzt wird die "juristische Keule" gezückt, und ein Gericht ist nun gezwungen, sich mit der Thematik zeitnah auseinanderzusetzen. Sollte es zur Anfechtung der Wahl kommen, hoffe ich insgeheim, daß ein paar Leute die Versiegelung einiger Wahlcomputer verletzen - selbst wenn keine weitere Manipulation durchgeführt wird, ist dieses nicht mehr nachweisbar.