Bundesrat beschließt Vorratsdatenspeicherung

Der Bun­des­rat hat heute mit­tag die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung ab­ge­nickt; im­mer­hin hat sich der Rat gegen einen Aus­kunfts­an­spruch der Ur­he­ber­rechts-Ver­bän­de aus­ge­spro­chen - an­de­rer­seits wer­den hier­für ja be­reits al­ter­na­ti­ve recht­li­che Kon­struk­te dis­ku­tiert. Wie Kai an­hand einer Stel­lung­nah­me der Bun­des­re­gie­rung zum ver­ab­schie­de­ten Ge­setz zeigt, ist hier mit wei­te­ren Scheib­chen­schnei­den an der VDS-Sa­la­mi zu rech­nen.
Fakt ist: Ab 1.1.08 wer­den Te­le­fon­da­ten vor­rats­ge­spei­chert - und wenn die Sam­mel-Ver­fas­sungs­be­schwer­de bis dahin noch nicht durch ist (oder er­folg­los bleibt), spä­tes­tens ab 1.1.09 auch In­ter­net­ver­bin­dun­gen.