Der Paßbild-Kuhhandel ist perfekt

Wie ges­tern in den Nach­rich­ten zu hören (und heute auf Heise zu lesen) war, ist der Kuh­han­del um die Spei­che­rung und den Zu­griff auf die Pa­ßda­ten nun per­fekt. Die Ko­ali­ti­ons­part­ner haben sich auf die Än­de­rung des Pa­ß­ge­set­zes end­gül­tig ge­eig­net: Dem­nach dür­fen Licht­bil­der "im Eil­fall" on­line ab­ge­ru­fen wer­den. Die Fin­ger­ab­drucks­da­ten wer­den nicht ge­spei­chert, son­dern nach der Er­stel­lung des Aus­wei­ses ver­nich­tet.

Auch die letz­te Aus­ga­be des Cha­os­ra­dio hatte die Samm­lung der Pa­ßda­ten zum Thema. Ur­sprüng­lich hieß es, daß der Zu­griff auf die Paß­bil­der nur bei be­stimm­ten schwe­ren Ver­bre­chen ge­sche­hen würde - im Hei­se­ar­ti­kel ist als Bei­spiel für Eil­fäl­le die "Ver­fol­gung von Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­kei­ten" ge­nannt - wun­der­bar. Im Cha­os­ra­dio setz­te ein In­ter­view­part­ner noch­mal eins drauf: So war wohl ge­plant, daß die Le­gi­ti­mi­tät der Ab­fra­ge durch das je­wei­li­ge Pa­ß­amt (kein Rich­ter?) ge­sche­hen soll; in Eil- und Son­der­fäl­len soll­te je­doch eine di­rek­te On­line-Ab­fra­ge mög­lich sein. Diese Aus­nah­me­re­ge­lung nann­te das Cha­os­ra­dio im In­ter­view: Au­ßer­halb der Öff­nungs­zei­ten des Pa­ßamts (edit: Auch Fu­ture­zo­ne be­rich­tet von die­ser Regel). Na klar, daß nun alle An­fra­gen zwi­schen 18h und 9h sowie am Wo­chen­en­de ge­sche­hen wer­den...