Wie gestern in den Nachrichten zu hören (und heute auf Heise zu lesen) war, ist der Kuhhandel um die Speicherung und den Zugriff auf die Paßdaten nun perfekt. Die Koalitionspartner haben sich auf die Änderung des Paßgesetzes endgültig geeignet: Demnach dürfen Lichtbilder "im Eilfall" online abgerufen werden. Die Fingerabdrucksdaten werden nicht gespeichert, sondern nach der Erstellung des Ausweises vernichtet.
Auch die letzte Ausgabe des Chaosradio hatte die Sammlung der Paßdaten zum Thema. Ursprünglich hieß es, daß der Zugriff auf die Paßbilder nur bei bestimmten schweren Verbrechen geschehen würde - im Heiseartikel ist als Beispiel für Eilfälle die "Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten" genannt - wunderbar. Im Chaosradio setzte ein Interviewpartner nochmal eins drauf: So war wohl geplant, daß die Legitimität der Abfrage durch das jeweilige Paßamt (kein Richter?) geschehen soll; in Eil- und Sonderfällen sollte jedoch eine direkte Online-Abfrage möglich sein. Diese Ausnahmeregelung nannte das Chaosradio im Interview: Außerhalb der Öffnungszeiten des Paßamts (edit: Auch Futurezone berichtet von dieser Regel). Na klar, daß nun alle Anfragen zwischen 18h und 9h sowie am Wochenende geschehen werden...