Der Zynismus des JMStV

Der Ju­gend­me­di­en-Staats­ver­trag ist tech­nisch ge­se­hen eine Lach­num­mer, und auch das Ab­stim­mungs- und Droh­ge­ba­ren der Po­li­ti­ker gerät mehr und mehr zur Farce. Kom­men­ta­re, Rants oder auch nur un­gläu­bi­ges Kopf­schüt­teln gibt es zu­hauf, aber die­sen Kom­men­tar des Rechts­an­walts Ste­fan En­geln (der auch wei­te­re Er­läu­te­run­gen in sei­nem Blog schreibt) aus der Ra­dio­sen­dung "Track­back" (zu hören ab Mi­nu­te 17) möch­te ich noch­mals her­vor­he­ben:

"Im Grun­de ge­nom­men ist die Ar­gu­men­ta­ti­on für den neuen JMStV zy­nisch: Ich hatte ja ein­gangs er­wähnt, daß die Re­form nach dem Amok­lauf von Win­nen­den von den Mi­nis­ter­prä­si­den­ten in An­griff ge­nom­men wor­den ist. Der JMStV bringt nun aber für die ge­schäfts­mä­ßi­gen An­bie­ter von Ge­wal­tin­hal­ten eine echte Er­leich­te­rung: Sie müs­sen ihre In­hal­te näm­lich nicht mehr hin­ter einem kom­pli­zier­ten Al­ters­ve­ri­fi­ka­ti­ons­sys­tem ver­ste­cken, son­dern kön­nen ein­fach die In­hal­te ins Netz stel­len, nur mit einem Al­ter­sprä­di­kat (also dem Label) ver­se­hen. Das wäre wie ein Waf­fen­ge­setz, bei dem die Schuß­waf­fen nicht mehr im Safe ver­wahrt wer­den müs­sen, son­dern wo es plötz­lich ge­nügt, den Re­vol­ver mit einer Pla­ket­te zu ver­se­hen ("Diese Schuß­waf­fe ist nicht für Kin­der unter 12 Jah­ren be­stimmt"), und bei dem dann gleich­zei­tig ge­re­gelt wird, daß genau die glei­chen Schil­der auch an dem Kar­tof­fel­schä­ler in der Küche an­ge­bracht wer­den müs­sen. Und das jetzt mit dem Amok­lauf von Win­nen­den zu be­grün­den - das nenne ich zy­nisch."

Dem ist - so denke ich - nichts mehr hin­zu­zu­fü­gen.