Alle paar Tage werfe ich einen Blick in den Spamordner. Manchmal verirrt sich ja doch etwas Ham dort hinein (passiert insbesondere dann, wenn mir jemand versehentlich nicht-PGP-verschlüsselte Mail an meine PGP-Mailadresse schickt). Fundstück des Tages war eine Spammail mit folgendem Hinweis am Ende:
Sie erhalten diese E-Mail an: ...@... aufgrund Ihrer Registrierung bei unseren Gewinnspielseiten oder unserer Werbepartner mit Ihrer Einwilligung E-Mail-Werbung zu empfangen. Die Generierung und Verwaltung Ihrer Daten stehen im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Wenn Sie unsere E-Mail Nachrichten künftig nicht mehr erhalten möchten, dann folgen Sie dem Austragelink am Ende dieser E-Mail.
Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen erhoben.Impressum:
Vogel Online Services (...)
BWAHAHAHAHAHA! Liebe Vogel Online Services - ich habe an keinem Gewinnspiel teilgenommen. Ganz bestimmt nicht. Da bin ich mir deshalb so sicher, weil ich prinzipiell an keinen Gewinnspielen teilnehme, die irgendwelche persönlichen Daten von mir wollen.
Und weder drohen noch bitten schützt vor einer Abmahnung (bezüglich dieser und anderer Standardfloskeln empfehle ich die Episode "Der Disclaimer - 10 Jahre unausrottbarer Schwachsinn" vom Law-Podcasting zu hören; executive summary: "Disclaimer sind juristischer Nonsense und entfalten keinerlei rechtliche Wirkung"). Wie wär's einfach mit Mailadressen, bei denen wirklich ein Einverständnis vorliegt? Dann müßte man auch nicht versuchen, mit der dicken juristischen Keule zu drohen (was, btw, bei potentiellen Kunden selten einen guten Eindruck hinterläßt)...