Einsatz von Wahlcomputern war verfassungswidrig

Der Ein­satz von Wahl­com­pu­tern bei der Bun­des­tags­wahl 2005 war ver­fas­sungs­wid­rig - so lau­tet das eben ver­kün­de­te Ur­teil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts. Die Klä­ger ar­gu­men­tier­ten, daß es un­mög­lich sei, "das Zu­stan­de­kom­men des Wahl­er­geb­nis­ses über­haupt zu kon­trol­lie­ren". Die Rich­ter be­stä­tig­ten diese Aus­sa­ge - eine Über­prüf­bar­keit der Stimm­aus­zäh­lung war nicht ge­ge­ben, denn "Pro­gram­mier­feh­ler in der Soft­ware oder ziel­ge­rich­te­te Wahl­fäl­schun­gen durch Ma­ni­pu­la­ti­on der Soft­ware bei elek­tro­ni­schen Wahl­ge­rä­ten (sind) nur schwer er­kenn­bar".
Na, im­mer­hin eine gute Nach­richt.