Der Wert personenbezogener Daten vor Gericht

Im letzten Sommer hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen per Probekauf belegt, wie der illegale Handel mit Kundendaten floriert - und damit den "Datenschutzsommer" losgetreten. Ein ehemaliger Callcenter-Angestellter hatte dem Verband 6 Millionen Datensätze (einschließlich Bankverbindungen) verkauft. Dafür stand er nun vor Gericht - und wurde zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Ich fasse es nicht - die Message dieses Urteils: Datenhandel lohnt sich!
(Edit: Auch wenn mir der Betrag noch immer gering erscheint, so ist doch dieser Hinweis zu beachten: Das Strafmaß wird wohl in Tagessätzen angesetzt, und der Beklagte ist laut Bericht arbeitslos)

Durch die Datenweitergabe haben möglicherweise zehntausende Bürger Scherereien mit nicht genehmigten Lastschrift-Abbuchungen (und, wenn sie diese nicht rechtzeitig bemerken und rückbuchen lassen, auch den realen Schaden). Auf die Datensätze heruntergerechnet setzte das Gericht eine Strafe von 0,015 Cent(!) pro Person an... zum Vergleich: Zweimal mit 0,5 Promille am Steuer erwischt werden kostet 750 Euro - und vier Monate Fahrverbot!

Auf der anderen Seite sind solche Daten für Kriminelle eine Goldgrube: Allein die Lastschrift-Nummer dürfte einiges an Geld bringen. Über welchen Pfad die Daten weitergegeben wurden, ist für die Betroffenen faktisch nicht nachvollziehbar - es gibt für die Weitergabe keine Spuren, und die Effekte treten von der Datenerhebung zeitlich vollkommen entkoppelt auf. Die Gefahr, beim Datenhandel erwischt zu werden ist also sehr gering; und selbst wenn: 900 Euro Strafe sind Peanuts!

Die Schutzvorkehrungen in Firmen bzgl. personenbezogener Daten werden offenbar üblicherweise stiefmütterlich behandelt, der Wert der Daten beim illegalen Verkauf dürfte erheblich sein, ebenso die Gewinne bei der Verwendung (wie beispielsweise in diesem Fall), die Chance erwischt zu werden, ist minimal, die Höhe der Strafe lächerlich (und ganz bestimmt nicht abschreckend)... Datenhandel lohnt sich. In Anbetracht dieser Umstände verwundert es nicht mehr, wenn sich herausstellen sollte, daß das letzte Jahr erst die Spitze des Eisbergs war.