Freizügiger Zugriff auf die Vorratsdaten

Eine An­fra­ge der FDP hat er­ge­ben: In den Mo­na­ten Mai und Juni wurde in ca. 2200 Er­mitt­lungs­ver­fah­ren Zu­griff auf die Vor­rats­da­ten ge­währt. Eine er­schre­cken­de Sta­tis­tik. Was in­ter­es­sant wäre: In wie­vie­len Fäl­len wären die Daten ohne Vor­rats­da­ten­spei­che­rung nicht ver­füg­bar ge­we­sen - und in wie­vie­len Fäl­len hat die Aus­kunft tat­säch­lich zur Auf­klä­rung bei­ge­tra­gen.

Ei­gent­lich hat das Ver­fas­sungs­ge­richt der Nut­zung der Vor­rats­da­ten enge Gren­zen auf­er­legt: So dür­fen diese nur im Falle von schwe­ren Straf­ta­ten ver­wen­det wer­den. Wie das Law Blog ver­mu­tet, gehen wohl et­li­che Rich­ter sehr lax zu Werke, wenn es um die Ge­neh­mi­gung des Zu­griffs auf die Daten geht.

Edit: In der Ant­wort auf die An­fra­ge teilt die Re­gie­rung nicht nur die oben ge­nann­ten Zah­len mit; oben­drein wirft sie darin dem Ar­beits­kreis Vor­rats­da­ten­spei­che­rung vor, die Öf­fent­lich­keit mit Fehl­in­for­ma­tio­nen zu ver­sor­gen. Das ist ein star­kes Stück...

Ich hoffe nur, daß die Zah­len ein deut­li­ches Si­gnal für den Miß­brauch die­ser Da­ten­hal­den ist - und damit ein wei­te­rer Sarg­na­gel für das Kip­pen des Ge­set­zes durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist.