Eine Anfrage der FDP hat ergeben: In den Monaten Mai und Juni wurde in ca. 2200 Ermittlungsverfahren Zugriff auf die Vorratsdaten gewährt. Eine erschreckende Statistik. Was interessant wäre: In wievielen Fällen wären die Daten ohne Vorratsdatenspeicherung nicht verfügbar gewesen - und in wievielen Fällen hat die Auskunft tatsächlich zur Aufklärung beigetragen.
Eigentlich hat das Verfassungsgericht der Nutzung der Vorratsdaten enge Grenzen auferlegt: So dürfen diese nur im Falle von schweren Straftaten verwendet werden. Wie das Law Blog vermutet, gehen wohl etliche Richter sehr lax zu Werke, wenn es um die Genehmigung des Zugriffs auf die Daten geht.
Edit: In der Antwort auf die Anfrage teilt die Regierung nicht nur die oben genannten Zahlen mit; obendrein wirft sie darin dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vor, die Öffentlichkeit mit Fehlinformationen zu versorgen. Das ist ein starkes Stück...
Ich hoffe nur, daß die Zahlen ein deutliches Signal für den Mißbrauch dieser Datenhalden ist - und damit ein weiterer Sargnagel für das Kippen des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht ist.