Die große Koalition einigte sich heute abend auf neues BKA-Gesetz - samt heimlicher Online-Durchsuchung. Die Privatsphäre der Betroffenen soll bei letzterer durch ein zweistufiges Verfahren gesichert werden: Zunächst muß ein Richter die Online-Durchsuchung anordnen. Nach der Datenerfassung werden diese von zwei BKA-Beamten und einem Datenschutzbeauftragten des BKA durchgesehen, ob darin der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" verletzt wurde.
Die kommenden Tage werden spannend, wenn konkretere Informationen bekannt werden (das Gesetz soll schließlich nächste Woche verabschiedet werden):
- Wie unabhänig ist ein "Datenschutzbeauftragter des BKA" in seiner Bewertung?
- Wird der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt: Werden dann sämtliche Daten vernichtet oder nur die betroffenen Auszüge gelöscht? Und: Wie wird diese Datenvernichtung sichergestellt (könnte ja sein, daß noch ein Backup über ist...)
- Wie wird während des Schnüffelvorgangs die Authentizität der Daten sichergestellt? Digitale Manipulationen sind de facto nicht erkennbar; es könnten Daten über dieselbe Schnittstelle auf dem betroffenen Rechner platziert werden. Genauso könnte man die Daten beim BKA verändern oder ergänzen - im Nachinein ist auch das nicht nachvollziehbar ("der Verdächtige hat die Daten in der Zwischenzeit unwiederbringlich gelöscht")
- ...und die Gretchenfragen: Wie kommt Kollege Backdoor auf den Rechner? Und wie gelangen die Daten (welche denn überhaupt? Plattenimage?) zum BKA?
Wenn sich unsere Volksvertreter schon nicht von verfassungsrechtlichen Bedenken aufhalten lassen, bleibt noch die stille Hoffnung, daß die technische Realität sie ausbremst...