Online-Durchsuchung im Anmarsch

Die große Ko­ali­ti­on ei­nig­te sich heute abend auf neues BKA-Ge­setz - samt heim­li­cher On­line-Durch­su­chung. Die Pri­vat­sphä­re der Be­trof­fe­nen soll bei letz­te­rer durch ein zwei­stu­fi­ges Ver­fah­ren ge­si­chert wer­den: Zu­nächst muß ein Rich­ter die On­line-Durch­su­chung an­ord­nen. Nach der Da­ten­er­fas­sung wer­den diese von zwei BKA-Be­am­ten und einem Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten des BKA durch­ge­se­hen, ob darin der "Kern­be­reich pri­va­ter Le­bens­ge­stal­tung" ver­letzt wurde.

Die kom­men­den Tage wer­den span­nend, wenn kon­kre­te­re In­for­ma­tio­nen be­kannt wer­den (das Ge­setz soll schlie­ß­lich nächs­te Woche ver­ab­schie­det wer­den):

  • Wie un­ab­hä­nig ist ein "Da­ten­schutz­be­auf­trag­ter des BKA" in sei­ner Be­wer­tung?
  • Wird der Kern­be­reich pri­va­ter Le­bens­ge­stal­tung ver­letzt: Wer­den dann sämt­li­che Daten ver­nich­tet oder nur die be­trof­fe­nen Aus­zü­ge ge­löscht? Und: Wie wird diese Da­ten­ver­nich­tung si­cher­ge­stellt (könn­te ja sein, daß noch ein Back­up über ist...)
  • Wie wird wäh­rend des Schnüf­fel­vor­gangs die Au­then­ti­zi­tät der Daten si­cher­ge­stellt? Di­gi­ta­le Ma­ni­pu­la­tio­nen sind de facto nicht er­kenn­bar; es könn­ten Daten über die­sel­be Schnitt­stel­le auf dem be­trof­fe­nen Rech­ner plat­ziert wer­den. Ge­nau­so könn­te man die Daten beim BKA ver­än­dern oder er­gän­zen - im Nachin­ein ist auch das nicht nach­voll­zieh­bar ("der Ver­däch­ti­ge hat die Daten in der Zwi­schen­zeit un­wie­der­bring­lich ge­löscht")
  • ...​und die Gret­chen­fra­gen: Wie kommt Kol­le­ge Back­door auf den Rech­ner? Und wie ge­lan­gen die Daten (wel­che denn über­haupt? Plat­ten­image?) zum BKA?

Wenn sich un­se­re Volks­ver­tre­ter schon nicht von ver­fas­sungs­recht­li­chen Be­den­ken auf­hal­ten las­sen, bleibt noch die stil­le Hoff­nung, daß die tech­ni­sche Rea­li­tät sie aus­bremst...