Ohweh, wenn die Autokonfiguration etwas zu übereifrig ist...
Einer meiner xkcd-Favoriten :-)
Die Wirklichkeit ist genau das Gegenteil: Unlängst hat ein Gericht die Nutzung eines privaten, offenen WLANs sogar zur Straftat erklärt - auch wenn ich mir nach Betrachtung der richterlichen Begründung dieses Urteil nur mit technischem Unverstand des Richters erklären kann. Bei Betrachtung der umgekehrten Richtung (also der Bereitstellung offener Netze) kamen Rechtsexperten kamen zu einer kontrairen Auffassung: Diese Dissertation über Rechtsfragen offener Netze sieht im Anbieten eines freien, kostenlosen Netzzugangs kein Problem, sogar die häufig erwähnte Störerhaftung (falls Dritte über den Zugang eine Straftat begehen) wird für nicht haltbar angesehen.
Und was ist daraus das Fazit? Anbieten von offenen Netzen ist ok, die Nutzung aber nicht? (immerhin weiß man als Fremder ja nicht, ob es sich um einen öffentlichen Access Point oder um ein offenes, privates WLAN handelt)
xkcd-Comic: (C) 2008 by Randall Munroe, published in the Creative Commons