Laut Herrn Schäuble ist ein heimliches Betreten der Wohnung kein Widerspruch zum §13 des Grundgesetzes - dieser sagt: Die Wohnung ist unverletzlich. Ein kurzer, unbemerkter Besuch, um den Bundestrojaner zu installieren, sei ja keine Durchsuchung und damit keine Verletzung des Wohnraums.
Und während der Leser noch nach Luft ringt, versucht Schäuble, jede weitere Kritik im Keim zu ersticken: Ich rate jedem, mich nicht als permanenten Verfassungsbrecher zu verleumden. Kommt jetzt die Schäuble-Abmahnwelle gegen Kritiker? Je lauter jemand wird, desto dünner werden normalerweise seine Argumente...
Überträgt man die Schäublesche Argumentation auf den gemeinen Bürger, so müßte es doch demnach straffrei sein, sich Zutritt zu einer Wohnung zu verschaffen - solange man nichts anfaßt, ist es doch noch kein Einbruch.
Andere Analogie: Im Grundgesetz steht ebenfalls, daß das Briefgeheimnis unverletzlich ist. Mit obiger Argumentation könnte die Post Briefe öffnen, um ihnen Werbung beizulegen - solange sie die Briefe dabei nicht liest, wäre doch auch alles ok...
Mir bleibt noch immer die Spucke weg.