Sprachlosigkeit

Laut Herrn Schäu­b­le ist ein heim­li­ches Be­tre­ten der Woh­nung kein Wi­der­spruch zum §13 des Grund­ge­set­zes - die­ser sagt: Die Woh­nung ist un­ver­letz­lich. Ein kur­zer, un­be­merk­ter Be­such, um den Bun­de­stro­ja­ner zu in­stal­lie­ren, sei ja keine Durch­su­chung und damit keine Ver­let­zung des Wohn­raums.
Und wäh­rend der Leser noch nach Luft ringt, ver­sucht Schäu­b­le, jede wei­te­re Kri­tik im Keim zu er­sti­cken: Ich rate jedem, mich nicht als per­ma­nen­ten Ver­fas­sungs­bre­cher zu ver­leum­den. Kommt jetzt die Schäu­b­le-Ab­mahn­wel­le gegen Kri­ti­ker? Je lau­ter je­mand wird, desto dün­ner wer­den nor­ma­ler­wei­se seine Ar­gu­men­te...

Über­trägt man die Schäu­ble­sche Ar­gu­men­ta­ti­on auf den ge­mei­nen Bür­ger, so müßte es doch dem­nach straf­frei sein, sich Zu­tritt zu einer Woh­nung zu ver­schaf­fen - so­lan­ge man nichts an­fa­ßt, ist es doch noch kein Ein­bruch.
An­de­re Ana­lo­gie: Im Grund­ge­setz steht eben­falls, daß das Brief­ge­heim­nis un­ver­letz­lich ist. Mit obi­ger Ar­gu­men­ta­ti­on könn­te die Post Brie­fe öff­nen, um ihnen Wer­bung bei­zu­le­gen - so­lan­ge sie die Brie­fe dabei nicht liest, wäre doch auch alles ok...

Mir bleibt noch immer die Spu­cke weg.