Verfallsdatum für Nutzerdaten

Ein Gutachten der EU-Datenschützer schlägt eine gesetzlich vorgeschriebene maximale Speicherungsdauer für personenbezogene Daten vor - dabei haben sie insbesondere Suchmaschinen im Visier.

Die Betreiber sollen verpflichtet werden, sämtliche Nutzerdaten nach sechs Monaten zu löschen; gängige Praxis sind momentan deutlich längere Speicherzeiten: Google löscht anscheinend überhaupt nicht, sondern anonymisiert die Daten erst nach 18 Monaten und auch dann nur zu Teilen. Ähnlich verfährt Yahoo. Microsoft wird zitiert, die Daten nach 18 Monaten zu löschen - bis dahin werden sie für individuell zugeschnittene Werbung genutzt.
Vielen Benutzern von Suchmaschinen ist nicht bewußt, welche Datenspuren sie dort hinterlassen: Jede Suchanfrage, jeder Klick wird protokolliert und anhand von Cookies demselben Benutzer zugeordnet. Wie detailliert solche Protokolle sind, zeigte der Vorfall von 2006, bei dem solche Logs einiger Benutzer versehentlich öffentlich zugreifbar waren. Google mit seiner Vielzahl an Diensten und Angeboten ist dabei besonders brisant: Hier kommen neben Suchanfragen auch noch die Analysedaten aus E-Mails sowie die Daten aus Google Analytics hinzu - letzterer Dienst wird von vielen Webseitenbetreibern gern verwendet, um Besucherstatistiken zu führen. Abhilfe können beispielsweise Browser-Extensions wie Customize Google schaffen, welche speziell diese Datenübermittlungen blockieren. Google wiegelt übrigens ab: So schlimm sei alles nicht, und abgesehen davon hat man sich ja "do no evil" auf die Fahnen geschrieben.

Spannend hingegen finde ich diesen Passus über das Gutachten: Das Gutachten stellt fest, dass persönliche Daten – Suchbegriffe, IP-Adressen, Cookies – von den Suchmaschinen nur für "legitime Zwecke" verwendet werden dürfen. Sobald das nicht mehr der Fall ist, sollen die Betreiber die Daten entweder unwiderruflich anonymisieren oder besser gleich löschen.

Was ist der "legitime Zweck" einer Suchmaschine bzw. der dahintersteckenden Firma? Für den Benutzer der (zunächst kostenlosen) Dienste natürlich das Erbringen der Such-Dienstleistung - für die Firma hingegen das Verdienen von Geld. Geld verdienen Suchmaschinen momentan primär mit dem Einblenden von Werbung, wobei personalisierte Werbung das eigentlich interessante Mittel ist. Eine gewisse Zeitspanne der Datenspeicherung wird man den Suchmaschinen wohl zugestehen müssen, wenn man sie als kostenlosen Dienst erhalten will - offene Fragen sind jedoch, wie lange dies tatsächlich nötig ist und zu welchen weiteren Zwecken die Daten ausgewertet oder gar weitergegeben werden dürfen. Nach deutschem Recht ist eine Weitergabe zwar nicht zulässig, aber im Ausland sieht das ganz anders aus...