Online-Durchsuchung in NRW mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­kün­det heute das Ur­teil über die Klage gegen die On­line-Durch­su­chun­gen in Nord­rhein-West­fa­len (netzpolitik.​org bloggt live dar­über). Was viele Ex­per­ten schon ge­mut­ma­ßt haben, ist nun of­fi­zi­ell vom Ge­richt be­stä­tigt wor­den: Das Ge­setz ist mit dem Grund­ge­setz un­ver­ein­bar und nich­tig.

Be­grün­det wird diese Ent­schei­dung mit einem neuen “Grund­recht auf Ge­währ­leis­tung von Ver­trau­lich­keit und In­te­gri­tät von In­for­ma­ti­ons­sys­te­men”. Dies gilt je­doch nicht immer, so kann es in Aus­nah­me­fäl­len, also "wenn tat­säch­li­che An­halts­punk­te einer kon­kre­ten Ge­fahr für ein über­ra­gend wich­ti­ges Rechts­gut be­ste­hen" (die DPA nennt hier "bei An­halts­punk­ten einer Ge­fahr für Leib, Leben und Frei­heit zu­läs­sig sowie bei Be­dro­hun­gen, die den Be­stand des Staa­tes be­rüh­ren") außer Kraft ge­setzt wer­den.

Auf der einen Seite sind dies gute Nach­rich­ten: Die Rich­ter haben damit klar­ge­stellt, daß On­line-Durch­su­chun­gen nur in Aus­nah­me­fäl­len zu dul­den sind. Auf der an­de­ren Seite steht uns nun ein über­ar­bei­te­tes BKA-Ge­setz ins Haus (was nun auch von der SPD ge­for­dert wird), wel­ches die vom BVG ge­setz­ten Gren­zen si­cher voll aus­schöp­fen wird.

Pro­ble­me sehe ich beim tat­säch­li­chen Ein­satz - ich fürch­te, daß die­ser sehr eng ge­steck­te Rah­men (heute.​de:​ "hohe Hür­den", Tagesschau.​de:​ "nur unter stren­gen Auf­la­gen") gum­mi­ar­tig ge­dehnt und aus­ge­lei­ert wer­den könn­te... zum an­de­ren ist eine ge­richt­lich ver­wert­ba­re Si­che­rung von so ge­won­ne­nen Er­kennt­nis­sen nach wie vor un­klar - zu ein­fach kann über eine soch­le Hin­ter­tür auch be­las­ten­des Ma­te­ri­al auf einem Rech­ner plat­ziert wer­den. Die ers­ten Ge­richts­ver­fah­ren (mit den da­zu­ge­hö­ri­gen An­fech­tun­gen die­ser Er­mitt­lungs­me­tho­de) dürf­ten si­cher span­nend wer­den.