Spiegel Online berichtet über ein Rechtsgutachten, welches das verdachtsunabhängige Nummernschilder-Scanning für verfassungswidrig erachtet. Beim Kennzeichen-Scanning wird der vorbeifahrende Verkehr gefilmt, die Kennzeichen werden automatisch erkannt und automatisch mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen. Gegen dieses Verfahren ist bereits eine Verfassungsklage anhängig - das Urteil wird im Frühjahr erwartet.
Der Autor des Gutachtens kritisiert die unbemerkte, verdeckte Natur des Zugriffs. Der Betroffene hat keinerlei Möglichkeit, auf das Verfahren Einfluß zu nehmen - er wird nicht einmal rückwirkend darüber informiert. Selbst wenn man argumentiert, daß die automatische Erfassung der Nummernschilder das (rationell durchgeführte) Äquivalent zu einer regulrären Verkehrskontrolle ist (was an sich schon dünn ist): Spätestens bei einer zweimonatigen Speicherung der Daten ist der Vergleich endgültig daneben - solange werden nämlich alle (sic! Egal, ob mit Treffer in der Fahndungsdatenbank oder als unbescholtener Bürger) Kennzeichen in Rheinland-Pfalz gespeichert und stehen in dieser Zeit der Polizei zur "allgemeinen Nutzung" zur Verfügung.