Gutachten erachtet Nummernschild-Scanning als verfassungswidrig

Spie­gel On­line be­rich­tet über ein Rechts­gut­ach­ten, wel­ches das ver­dachts­un­ab­hän­gi­ge Num­mern­schil­der-Scan­ning für ver­fas­sungs­wid­rig er­ach­tet. Beim Kenn­zei­chen-Scan­ning wird der vor­bei­fah­ren­de Ver­kehr ge­filmt, die Kenn­zei­chen wer­den au­to­ma­tisch er­kannt und au­to­ma­tisch mit Fahn­dungs­da­ten­ban­ken ab­ge­gli­chen. Gegen die­ses Ver­fah­ren ist be­reits eine Ver­fas­sungs­kla­ge an­hän­gig - das Ur­teil wird im Früh­jahr er­war­tet.

Der Autor des Gut­ach­tens kri­ti­siert die un­be­merk­te, ver­deck­te Natur des Zu­griffs. Der Be­trof­fe­ne hat kei­ner­lei Mög­lich­keit, auf das Ver­fah­ren Ein­fluß zu neh­men - er wird nicht ein­mal rück­wir­kend dar­über in­for­miert. Selbst wenn man ar­gu­men­tiert, daß die au­to­ma­ti­sche Er­fas­sung der Num­mern­schil­der das (ra­tio­nell durch­ge­führ­te) Äqui­va­lent zu einer re­gul­rä­ren Ver­kehrs­kon­trol­le ist (was an sich schon dünn ist): Spä­tes­tens bei einer zwei­mo­na­ti­gen Spei­che­rung der Daten ist der Ver­gleich end­gül­tig da­ne­ben - so­lan­ge wer­den näm­lich alle (sic! Egal, ob mit Tref­fer in der Fahn­dungs­da­ten­bank oder als un­be­schol­te­ner Bür­ger) Kenn­zei­chen in Rhein­land-Pfalz ge­spei­chert und ste­hen in die­ser Zeit der Po­li­zei zur "all­ge­mei­nen Nut­zung" zur Ver­fü­gung.