Praktisches Resultat des Hackerparagraphen

Vor lau­ter On­line-Durch­su­chung und Vor­rats­da­ten­spei­che­rung ist es ruhig ge­wor­den um den im Som­mer ver­ab­schie­de­ten "An­ti-Ha­cker-Pa­ra­gra­phen" 202c. Waren die ers­ten Re­ak­tio­nen eher sym­bo­li­scher Natur, kann man bei Mit­ter­nachts­hacking von den sehr kon­kre­ten Schwie­rig­kei­ten lesen: Der Ver­such, ein Pen­test-Tool zu kau­fen, wurde mit einer freund­li­chen E-Mail be­ant­wor­tet, daß die­ses Pro­dukt auf­grund der neuen Ge­set­zes­la­ge nicht mehr nach Deutsch­land ver­kauft wird.