Tor-Router und die Unkenntnis der Justiz

Über ein weiteres Beispiel für die geringe Sachkenntnis von Ermittlungsbehörden und Richtern bezüglich des Netzes (insbesondere von Tor) berichtet Kai Raven in seinem Artikel "Ein deutscher Tor Router Admin und die deutsche Justiz". Einem Betreiber einer deutschen Tor-Exit-Node wurde ein Strafbefehl zugestellt - er habe über seinen Server eine web.de-Adresse unter Angabe falscher Personalien ("Identitätsdiebstahl") angelegt und mit dieser einen Amazon-Gutschein über 51 Euro bestellt (und nicht bezahlt).

Auf seinen Einspruch hin kam es zu einer Hauptverhandlung, wo ihm zunächst von der Richterin klipp und klar gesagt wurde, daß sie keinerlei Zweifel an seiner Schuld hätte. Auf seine Gegenfrage, ob sie wisse, was Tor sei und wie das funktioniere, fragte sie nur: "Ist das illegal?"
Das Verfahren wurde schließlich eingestellt; auf die Reaktion des Tor-Node-Betreibers, wieso es keinen Freispruch gäbe, wurde ihm implizit gedroht, er habe sich ja der Beihilfe schuldig gemacht - man werde im Zweifelsfall schon etwas finden, um dies nachzuweisen. In letzterem waren sich Staatsanwalt und Richterin einig.

Bitter. Aber immerhin gibt es die Tor-Exit-Node noch immer, der gute Mensch hat sich noch nicht entmutigen lassen (andere hat man so weit gebracht).