Tor-Router und die Unkenntnis der Justiz

Über ein wei­te­res Bei­spiel für die ge­rin­ge Sach­kennt­nis von Er­mitt­lungs­be­hör­den und Rich­tern be­züg­lich des Net­zes (ins­be­son­de­re von Tor) be­rich­tet Kai Raven in sei­nem Ar­ti­kel "Ein deut­scher Tor Rou­ter Admin und die deut­sche Jus­tiz". Einem Be­trei­ber einer deut­schen Tor-Exit-Node wurde ein Straf­be­fehl zu­ge­stellt - er habe über sei­nen Ser­ver eine web.​de-Adres­se unter An­ga­be fal­scher Per­so­na­li­en ("Iden­ti­täts­dieb­stahl") an­ge­legt und mit die­ser einen Ama­zon-Gut­schein über 51 Euro be­stellt (und nicht be­zahlt).

Auf sei­nen Ein­spruch hin kam es zu einer Haupt­ver­hand­lung, wo ihm zu­nächst von der Rich­te­rin klipp und klar ge­sagt wurde, daß sie kei­ner­lei Zwei­fel an sei­ner Schuld hätte. Auf seine Ge­gen­fra­ge, ob sie wisse, was Tor sei und wie das funk­tio­nie­re, frag­te sie nur: "Ist das il­le­gal?"
Das Ver­fah­ren wurde schlie­ß­lich ein­ge­stellt; auf die Re­ak­ti­on des Tor-Node-Be­trei­bers, wieso es kei­nen Frei­spruch gäbe, wurde ihm im­pli­zit ge­droht, er habe sich ja der Bei­hil­fe schul­dig ge­macht - man werde im Zwei­fels­fall schon etwas fin­den, um dies nach­zu­wei­sen. In letz­te­rem waren sich Staats­an­walt und Rich­te­rin einig.

Bit­ter. Aber im­mer­hin gibt es die Tor-Exit-Node noch immer, der gute Mensch hat sich noch nicht ent­mu­ti­gen las­sen (an­de­re hat man so weit ge­bracht).