Tierschutzaktivistin soll Schlüsselmaterial preisgeben

Eng­land hat seit sechs Wo­chen ein Ge­setz, mit wel­chem man die Ent­schlüs­se­lung oder die Her­aus­ga­be von Schlüs­sel­ma­te­ri­al unter An­dro­hung von bis zu fünf Jah­ren Haft er­zwin­gen kann. Das Ge­setz kam nun erst­ma­lig zur An­wen­dung - aber nicht gegen Ter­ro­ris­ten oder or­ga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät: Auf dem Lap­top einer Tier­schüt­ze­rin wurde eine PGP-ver­schlüs­sel­te Datei ent­deckt, die sie nun ent­schlüs­seln soll.
Die Lack­mus-Pro­be für das Ge­setz ist hier­mit auch ge­ge­ben: Die Frau gibt an, die Datei nie auf ihrem Rech­ner ge­spei­chert zu haben und auch kei­nen Schlüs­sel dafür zu be­sit­zen. Laut ihrer Aus­sa­ge wurde der Com­pu­ter im Mai von der Po­li­zei "ge­stoh­len"; wo die Po­li­zei wohl die Datei ge­fun­den habt? Im Brow­ser­ca­che, nach dem Auf­spie­len vom ei­ge­nen Da­ten­trä­ger - oder war sie tat­säch­lich schon vor­her da?