Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußert sich im Deutschlandfunk zur Bedeutung des Begriffs "informationelle Selbstbestimmung":
"Aber das Recht auf informationelle Selbstbestimmung heisst ja nur, dass Bürger darüber informiert werden müssen, wer was von ihnen speichert."
...und wieder ein Politiker, der dringend zur Nachhilfe muß: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung besagt, daß jeder das Recht hat, über Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Das beinhaltet ein Auskunftsrecht ("Was haben Sie über mich gespeichert?", "Woher haben Sie diese Daten?") genauso wie einen Löschanspruch.
Wer übrigens von diesen Rechten Gebrauch machen will, aber nicht genau weiß, wie: Hier gibt es Links zu Musterbriefen und Generatoren entsprechender Anschreiben.
Zypries re-definiert “informationelle Selbstbestimmung”