Zypries re-definiert “informationelle Selbstbestimmung”

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries äu­ßert sich im Deutsch­land­funk zur Be­deu­tung des Be­griffs "in­for­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung":
"Aber das Recht auf in­for­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung heisst ja nur, dass Bür­ger dar­über in­for­miert wer­den müs­sen, wer was von ihnen spei­chert."
...​und wie­der ein Po­li­ti­ker, der drin­gend zur Nach­hil­fe muß: Das Recht auf in­for­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung be­sagt, daß jeder das Recht hat, über Preis­ga­be und Ver­wen­dung sei­ner per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu be­stim­men. Das be­inhal­tet ein Aus­kunfts­recht ("Was haben Sie über mich ge­spei­chert?", "Woher haben Sie diese Daten?") ge­nau­so wie einen Lösch­an­spruch.
Wer üb­ri­gens von die­sen Rech­ten Ge­brauch ma­chen will, aber nicht genau weiß, wie: Hier gibt es Links zu Mus­ter­brie­fen und Ge­ne­ra­to­ren ent­spre­chen­der An­schrei­ben.