Vorratsdatenspeicherung: Proteste verhallen ungehört

Bei der de­zen­tra­len Demo ges­tern waren trotz wid­ri­ger Wit­te­rung bun­des­weit mehr als 10.000 Leute auf der Stra­ße, um gegen die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung zu de­mons­trie­ren. Trotz die­sem und vie­ler wei­te­rer mah­nen­der Si­gna­le hat der Rechts­aus­schuß des Bun­des­tags den Ge­setz­ent­wurf ab­ge­seg­net. Es ist davon aus­zu­ge­hen, daß der Bun­des­tag das Ge­setz eben­so durch­win­ken wird.

Ei­ni­ge we­ni­ge Än­de­run­gen wur­den noch ver­ab­schie­det, die aber al­len­falls ein Fei­gen­blatt dar­stel­len: So ist nun die be­weis­mä­ßi­ge Ver­wer­tung von Zu­falls­fun­den bei Me­di­en­ar­bei­tern ver­bo­ten - so­fern es sich dabei um eine Straf­tat han­delt, deren Höchst­maß unter fünf Jah­ren Haft liegt. Oben­drein wurde die bis­her vor­ge­se­he­ne Ver­wer­tungs­be­schrän­kung bei einer fälsch­lich an­ge­nom­men "Ge­fahr im Ver­zug" ge­stri­chen. Im­mer­hin wurde die Aus­kunfts­re­ge­lung klar de­fi­niert: Be­stands­da­ten­aus­künf­te sind nur im Rah­men eines Er­mitt­lungs­ver­fah­rens zu er­tei­len - eine Aus­kunft ohne rich­ter­li­che Kon­trol­le an bei­spiels­wei­se Rech­te­inha­ber wird es dem­nach nicht geben.

Trotz­dem ahne ich das Ende vom Lied: Alle Hoff­nung wird wie­der ein­mal auf der Ein­sicht und der Ver­nunft des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt lie­gen. Das ein­zi­ge, was bei der Ver­ab­schie­dung des Ge­set­zes span­nend sein wird: Die Grü­nen haben eine of­fe­ne Ab­stim­mung durch­ge­setzt - so wer­den auch die Ab­weich­ler in­ner­halb der Ko­ali­ti­on na­ment­lich be­kannt...