Bei der dezentralen Demo gestern waren trotz widriger Witterung bundesweit mehr als 10.000 Leute auf der Straße, um gegen die Vorratsdatenspeicherung zu demonstrieren. Trotz diesem und vieler weiterer mahnender Signale hat der Rechtsausschuß des Bundestags den Gesetzentwurf abgesegnet. Es ist davon auszugehen, daß der Bundestag das Gesetz ebenso durchwinken wird.
Einige wenige Änderungen wurden noch verabschiedet, die aber allenfalls ein Feigenblatt darstellen: So ist nun die beweismäßige Verwertung von Zufallsfunden bei Medienarbeitern verboten - sofern es sich dabei um eine Straftat handelt, deren Höchstmaß unter fünf Jahren Haft liegt. Obendrein wurde die bisher vorgesehene Verwertungsbeschränkung bei einer fälschlich angenommen "Gefahr im Verzug" gestrichen. Immerhin wurde die Auskunftsregelung klar definiert: Bestandsdatenauskünfte sind nur im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zu erteilen - eine Auskunft ohne richterliche Kontrolle an beispielsweise Rechteinhaber wird es demnach nicht geben.
Trotzdem ahne ich das Ende vom Lied: Alle Hoffnung wird wieder einmal auf der Einsicht und der Vernunft des Bundesverfassungsgericht liegen. Das einzige, was bei der Verabschiedung des Gesetzes spannend sein wird: Die Grünen haben eine offene Abstimmung durchgesetzt - so werden auch die Abweichler innerhalb der Koalition namentlich bekannt...