BGH: Verschlüsselung begründet keinen dringenden Tatverdacht

Kurze Notiz: Das BGH stellt bei sei­ner Ent­schei­dung zur Auf­he­bung des Haft­be­fehls gegen den Ber­li­ner So­zio­lo­gen fest: Ver­schlüs­se­lung von E-Mails be­grün­det kei­nen drin­gen­den Tat­ver­dacht. Aus dem Um­stand, daß ver­schlüs­sel­te Mails ver­sen­det wür­den, dürfe nicht ge­schlos­sen wer­den, daß diese straf­ba­re Hand­lun­gen ent­hal­ten wür­den.
Für den einen ist dies ge­sun­der Men­schen­ver­stand - für die deut­schen Bür­ger ist das BGH mal wie­der der letz­te Ret­tungs­an­ker der Ver­nunft.