Es stand ja inzwischen in allen Zeitungen und Blogs: Wegen einer Klage gegen das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen fand die erste Sitzung vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Auch Andreas Bogk vom CCC war als Gutachter geladen - er wurde sogar in der Tagesschau (Beitrag ab 17:20 Min.) um einen Kommentar gebeten.
Für Heiterkeit sorgte der Vertreter der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit seinem Kommentar "Hier gibt es keine Online-Durchsuchung"; der Richter fragte ihn daraufhin, ob er tatsächlich vom selben Gesetz reden würde :-)
Ein weiteres Highlight stammte vom Prof. Pfitzmann, der ebenfalls als Gutachter eingeladen war. Er empfahl zum Abhören von Passwörtern den Einsatz von Tempest-Methoden - das würde ja sogar bei Wahlcomputern ganz hervorragend funktionieren :-)
Eine Sammlung weiterer Aussagen findet sich in Fefes Blog. Das Urteil wird Anfang des kommenden Jahres erwartet.
Prozessauftakt zum Bundestrojaner