Eine Richterin vom US-Bundesgericht in Portland hat geurteilt, daß erhebliche Teile des "Patriot Act" verfassungswidrig sind. Die Klage, welche dieses Urteil zur Folge hatte, beschreibt die hanebüchenen Auswirkungen, welche dieses Gesetz hat (aufpassen, daß man beim Lesen vor lauter Kopfschütteln kein Schleudertrauma bekommt). Das Resume der Richterin:
"Über 200 Jahre hat sich diese Nation an die Herrschaft des Gesetzes gehalten – mit einem beispiellosen Erfolg. Eine Veränderung hin zu einer Nation, die auf einer außerhalb der Verfassung beruhenden Autorität basiert, ist ebenso illegal wie schlecht beraten."
Der Zweck des Patriot Act sei es gewesen, die Grenzen zwischen Strafverfolgungsbehörden und Geheimdiensten niederzureißen. Mit der Einführung einer oberflächlich unbedeutenden Veränderung der Formulierung sei es dann der Regierung möglich gewesen, die Verfassung und die gegenseitige Kontrolle von Exekutive, Legislative und Judikative zu umgehen, also die für eine rechtsstaatliche Demokratie fundamentale Gewaltenteilung auszuhebeln.
Die sogenannten Anti-Terror-Gesetze aus dem "Schily-Paket" und dem "Schäuble-Katalog" sind eng an die Gesetze in Amerika angelehnt; müssen wir wirklich jeden Mist aus Amerika mit ein paar Jahren Verzögerung nachmachen - oder können wir diesmal die Abkürzung nehmen und jetzt gleich wieder zur Vernunft kommen?