Präventives Abhören

Ein neuer Ge­setz­ent­wurf sieht vor, daß das BKA in Zu­kunft Woh­nun­gen prä­ven­tiv ver­wan­zen und ab­hö­ren dür­fen sol­len. Ein Mit­schnitt soll an­schlie­ßend einem Rich­ter vor­ge­legt wer­den, der dann die Teile, wel­che die Pri­vat­sphä­re der Ab­ge­hör­ten be­tref­fen, ent­fer­nen soll.
Die Rich­ter pro­tes­tie­ren be­reits: Das sei zwar eine theo­re­ti­sche Mög­lich­keit, in der Pra­xis je­doch wäre dies ein nicht zu be­wäl­ti­gen­der, gi­gan­ti­scher Ar­beits­auf­wand. Zy­nisch ge­spro­chen könn­te das durch­aus be­ab­sich­tigt sein - es wird mit­tel­fris­tig für ein Durch­win­ken der Rich­ter­bän­der sor­gen.