Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, daß das BKA in Zukunft Wohnungen präventiv verwanzen und abhören dürfen sollen. Ein Mitschnitt soll anschließend einem Richter vorgelegt werden, der dann die Teile, welche die Privatsphäre der Abgehörten betreffen, entfernen soll.
Die Richter protestieren bereits: Das sei zwar eine theoretische Möglichkeit, in der Praxis jedoch wäre dies ein nicht zu bewältigender, gigantischer Arbeitsaufwand. Zynisch gesprochen könnte das durchaus beabsichtigt sein - es wird mittelfristig für ein Durchwinken der Richterbänder sorgen.
Präventives Abhören