GG-Artikel 102

Im Grund­ge­setz steht unter Ar­ti­kel 102: "Die To­des­stra­fe ist ab­ge­schafft" - und das ist sehr gut so. Eben lese ich je­doch in einem Spie­gel­ar­ti­kel die neu­es­ten Äu­ße­run­gen von Herrn Schäu­b­le:
Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Wolf­gang Schäu­b­le: Ge­ziel­te Tö­tung von Ver­däch­ti­gen ist "recht­li­ches Pro­blem"
Wenn ich mir bei jedem Klop­fer von die­sem Mann an die Stirn schla­gen würde - bis zur Ge­hirn­er­schüt­te­rung wär's nicht weit. Das Grund­ge­setz ver­bie­tet die To­des­stra­fe, also die Tö­tung als Straf­maß für ein Ur­teil. Das Töten von Ver­däch­ti­gen (also noch nicht Ver­ur­teil­ten) hin­ge­gen soll nun ein "recht­li­ches Pro­blem" sein? Nach der Ver­ur­tei­lung ist eine Tö­tung per Grund­ge­setz un­ter­sagt, aber vor einem Ver­fah­ren soll es nun unter Um­stän­den legal sein? Hallo, habe ich etwas ver­pa­ßt?
Die ein­zi­gen mir be­kann­ten Aus­nah­men, in denen eine Ver­let­zung mit To­des­fol­ge straf­frei blei­ben kann, ist die Not­wehr sowie der fi­na­le Ret­tungs­schuß (der von sei­ner Idee her auf eine Not­wehr-Si­tua­ti­on zu­rück­führ­bar ist). Und damit ist Schluß! Auch wenn (der von Herrn Schäu­b­le er­wähn­te) Osama per­sön­lich den Ord­nungs­hü­tern vor die Flin­te läuft: Der Mann wird ver­haf­tet und be­kommt einen Pro­zeß! "Ge­ziel­te Tö­tung von Ver­däch­ti­gen"... al­lein bei dem Ge­dan­ken kommt mir die Galle hoch.

Kom­men­ta­re über die wei­ter­nen Schäu­b­le-Klop­fer des Tages (Ver­schwö­rung als Straf­tat­be­stand, In­ter­nie­rung von Ver­däch­ti­gen - wei­te­re In­stru­men­te für eine He­xen­jagd) gibt es zu­hauf in wei­te­ren Blogs (z.B. F!XMBR, Fefe) - da scho­ne ich mei­nen Blut­druck.

(via F!XMBR)