Der unschuldig ins Visier geratene Geschäftsmann hat nun Klage gegen seine Bank erhoben. Die Beamten waren schon dabei, während des Weihnachtsgeschäfts sämtliche geschäftlichen und privaten Rechner zu beschlagnahmen, und nur durch "pures Glück" habe ihn vor dem wirtschaftlichen Totalschaden bewahrt.
Wie schon an verschiedenen Stellen angenommen wird, ist eine Datenweitergabe der Banken auf bloße Anfrage der Ermittlungsbehörden hin nicht rechtens - ich hoffe, daß in dem Verfahren entsprechend entschieden wird.
Klage gegen Bank wegen Datenweitergabe