Als die Aktion mit dem Abgleich von Kreditkartenbuchungen durch die Presse ging, hatte ich bereits angemerkt, daß die Suchkriterien nur leidlich präzise sind; einen "false positive" hatte ich zynisch als "Kollateralschaden" bezeichnet. Ich hatte ein Kriterium vergessen: Es wurde nicht überprüft, ob die Belastung der Kreditkarte auch tatsächlich Bestand hatte, oder ob der Lastschrift (wegen Kartenmißbrauchs) widersprochen wurde. Genau dieser Fall ist jetzt aber eingetreten: Die Polizei rückte weisungsgemäß zur Beschlagnahmung aller privaten und geschäftlichen Rechner an - und nur mit dringlichen Telefonaten mit der Bank konnte der Betroffene diese rechtzeitig dazu veranlassen, einen Beleg über seine Beschwerde und die Rückbuchung zuzufaxen. Daraufhin brach die Polizei die Durchsuchung ab, der Betroffene entging um Haaresbreite dem wirtschaftlichen Bankrott (wenn Geräte einmal beschlagnahmt sind, kann es lange dauern, bis man sie zurückbekommt: im Netz hört man Zahlen zwischen 12 und 24 Monaten; das dürfte wohl das endgültige aus für jeden Betrieb bedeuten, wenn alle Firmendaten für so eine Zeit verschwinden).
Übrigens ebenfalls einen Blick wert ist dieser Artikel zweier Jurastudenten - sie philosophieren über die Frage, wer sich bei der Aktion nicht gesetzeskonform verhalten hat und kommen dabei zu dem Schluß, daß ihrer Meinung nach der schwarze Peter bei den Banken liegt: Diese hätten die Anfrage der Polizei freundlich aber bestimmt ablehnen müssen. In sofern bleibt also abzuwarten, ob diese Klage ins Leere läuft.