KiPo, Kreditkartenanfragen und Kollateralschaden

Als die Ak­ti­on mit dem Ab­gleich von Kre­dit­kar­ten­bu­chun­gen durch die Pres­se ging, hatte ich be­reits an­ge­merkt, daß die Such­kri­te­ri­en nur leid­lich prä­zi­se sind; einen "false po­si­ti­ve" hatte ich zy­nisch als "Kol­la­te­ral­scha­den" be­zeich­net. Ich hatte ein Kri­te­ri­um ver­ges­sen: Es wurde nicht über­prüft, ob die Be­las­tung der Kre­dit­kar­te auch tat­säch­lich Be­stand hatte, oder ob der Last­schrift (wegen Kar­ten­miß­brauchs) wi­der­spro­chen wurde. Genau die­ser Fall ist jetzt aber ein­ge­tre­ten: Die Po­li­zei rück­te wei­sungs­ge­mäß zur Be­schlag­nah­mung aller pri­va­ten und ge­schäft­li­chen Rech­ner an - und nur mit dring­li­chen Te­le­fo­na­ten mit der Bank konn­te der Be­trof­fe­ne diese recht­zei­tig dazu ver­an­las­sen, einen Beleg über seine Be­schwer­de und die Rück­bu­chung zu­zu­fa­xen. Dar­auf­hin brach die Po­li­zei die Durch­su­chung ab, der Be­trof­fe­ne ent­ging um Haa­res­brei­te dem wirt­schaft­li­chen Bank­rott (wenn Ge­rä­te ein­mal be­schlag­nahmt sind, kann es lange dau­ern, bis man sie zu­rück­be­kommt: im Netz hört man Zah­len zwi­schen 12 und 24 Mo­na­ten; das dürf­te wohl das end­gül­ti­ge aus für jeden Be­trieb be­deu­ten, wenn alle Fir­men­da­ten für so eine Zeit ver­schwin­den).
Üb­ri­gens eben­falls einen Blick wert ist die­ser Ar­ti­kel zwei­er Ju­ra­stu­den­ten - sie phi­lo­so­phie­ren über die Frage, wer sich bei der Ak­ti­on nicht ge­set­zes­kon­form ver­hal­ten hat und kom­men dabei zu dem Schluß, daß ihrer Mei­nung nach der schwar­ze Peter bei den Ban­ken liegt: Diese hät­ten die An­fra­ge der Po­li­zei freund­lich aber be­stimmt ab­leh­nen müs­sen. In so­fern bleibt also ab­zu­war­ten, ob diese Klage ins Leere läuft.