Klage gegen Kreditkarten-Überprüfung

Die Über­prü­fung von 22 Mio. Kre­dit­kar­ten­da­ten sind keine Ras­ter­fahn­dung, und au­ßer­dem sei alles voll­kom­men recht­mä­ßig ab­ge­lau­fen - so hieß es in der Pres­se­er­klä­rung zur Ak­ti­on "Mi­ka­do". Zu­nächst gab es Kri­tik sei­tens des deut­schen An­walts­ver­eins, nun hat der Rechts­an­walt Udo Vet­ter (be­kannt durch sei­nen Blog Law­Blog) Klage gegen die Vor­ge­hens­wei­se ein­ge­reicht.
Laut dem Be­richt von Heise sind die Kre­dit­kar­ten­un­ter­neh­men von den Straf­ver­fol­gern falsch in­for­miert wor­den, um so die Her­aus­ga­be der Daten zu er­rei­chen; eine rich­ter­li­che An­ord­nung zur Preis­ga­be der Daten habe es auch nicht ge­ge­ben.

Soll­te die Klage Er­folg haben, wäre dies für die Staats­an­walt­schaft ein dop­pel­ter Schuß ins Knie: Zum einen hat man mit un­ver­hält­nis­mä­ßi­gen Mit­teln ge­ar­bei­tet und da­durch nicht un­er­heb­lich Auf­ruhr er­regt; zum an­de­ren wird man dann wohl sogar die "klei­nen Fi­sche" (die Hin­ter­män­ner hat man ja nicht er­wischt) lau­fen las­sen müs­sen, da die In­for­ma­tio­nen, die zu ihnen führ­ten, nicht rechts­mä­ßig er­langt wur­den und somit vor Ge­richt nicht ver­ert­bar wären.
Ich weiß nicht, was ich mir wün­schen soll: Auf der einen Seite ge­hö­ren die Kun­den der Ki­Po-Sei­te or­dent­lich ab­ge­straft - jetzt, da man sie (wenn auch auf wenig rüh­mi­chem Weg) iden­ti­fi­ziert hat. Auf der an­de­ren Seite hei­ligt der Zweck die Mit­tel nicht - das Ka­li­ber, das hier ver­wen­det wurde, ist doch reich­lich groß ge­ra­ten. Wenn sich nun noch her­aus­stel­len soll­te, daß dies auch nicht rech­tens war, so ge­hört mit der Faust auf den Tisch ge­schla­gen.