Die Überprüfung von 22 Mio. Kreditkartendaten sind keine Rasterfahndung, und außerdem sei alles vollkommen rechtmäßig abgelaufen - so hieß es in der Presseerklärung zur Aktion "Mikado". Zunächst gab es Kritik seitens des deutschen Anwaltsvereins, nun hat der Rechtsanwalt Udo Vetter (bekannt durch seinen Blog LawBlog) Klage gegen die Vorgehensweise eingereicht.
Laut dem Bericht von Heise sind die Kreditkartenunternehmen von den Strafverfolgern falsch informiert worden, um so die Herausgabe der Daten zu erreichen; eine richterliche Anordnung zur Preisgabe der Daten habe es auch nicht gegeben.
Sollte die Klage Erfolg haben, wäre dies für die Staatsanwaltschaft ein doppelter Schuß ins Knie: Zum einen hat man mit unverhältnismäßigen Mitteln gearbeitet und dadurch nicht unerheblich Aufruhr erregt; zum anderen wird man dann wohl sogar die "kleinen Fische" (die Hintermänner hat man ja nicht erwischt) laufen lassen müssen, da die Informationen, die zu ihnen führten, nicht rechtsmäßig erlangt wurden und somit vor Gericht nicht verertbar wären.
Ich weiß nicht, was ich mir wünschen soll: Auf der einen Seite gehören die Kunden der KiPo-Seite ordentlich abgestraft - jetzt, da man sie (wenn auch auf wenig rühmichem Weg) identifiziert hat. Auf der anderen Seite heiligt der Zweck die Mittel nicht - das Kaliber, das hier verwendet wurde, ist doch reichlich groß geraten. Wenn sich nun noch herausstellen sollte, daß dies auch nicht rechtens war, so gehört mit der Faust auf den Tisch geschlagen.