Rant: Küchenmesser verbieten?

Trotz aller Kri­tik sieht man sich im Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um mit dem An­ti-Ha­cker-Tool-Ge­setz auf dem rich­ti­gen Weg. Das Ge­setz wird den Be­sitz, die Her­stel­lung und Wei­ter­ga­be von "Ha­cker-Tools" unter Stra­fe stel­len. Was aber ist ein "Ha­cker-Tool"? Im Ge­setz­ent­wurf (ein Glück, daß die PDF-Da­tei die Num­mer 1317 und nicht 1337 trägt - an­sons­ten hätte man wohl von ver­schärf­tem Sar­kas­mus spre­chen müs­sen...) wird hier auf die Pa­ra­gra­phen 202a und 202b ver­wie­sen - diese be­han­deln das Ver­schaf­fen von Zu­griff auf (be­son­ders ge­si­cher­te) Daten sowie das Ab­fan­gen von Daten be­han­delt. Pro­gram­me, deren Zweck also das Ver­schaf­fen von Zu­griff auf Daten oder das Ab­fan­gen von Daten ist, sind also nach die­sen "ob­jek­ti­ven" (Zitat!) Kri­te­ri­en Ha­cker-Tools.
Von einer "Ver­mei­dung der Über­kri­mi­na­li­sie­rung" kann hier wohl kaum die Rede sein - jeder Paß­wort-Au­dit be­nö­tigt Pro­gram­me wie John the Rip­per, und die Sta­bi­li­tät einer Netz­wer­k­in­stal­la­ti­on kann man nur schwer theo­re­tisch nach­wei­sen - man muß es ein­mal mit et­ter­cap oder ähn­li­chem ge­tes­tet haben.
Mit der­sel­ben "ob­jek­ti­ven" Ar­gu­men­ta­ti­on müßte man auch Kü­chen­mes­ser ver­bie­ten: "Ge­gen­stän­de, deren Zweck im Durch­tren­nen von or­ga­ni­schem Ge­we­be sind" be­schreibt das Ram­bo-Mes­ser ge­nau­so wie chir­ur­gi­sche Skal­pel­le und Kü­chen­mes­ser. Hier geht es nicht nur um Com­pu­ter-Pil­le­pal­le, son­dern um Leib und Leben! Und trotz­dem hat man hier weit­aus ver­nünf­ti­ge­re Re­geln ge­fun­den: Die Optik ist ein Kri­te­ri­um, um Waffe von Werk­zeug zu un­ter­schei­den (schwarz elo­xier­te Klin­gen, Grif­fe mit Ver­tie­fun­gen für die Fin­ger, ...); des­wei­te­ren wird (wich­tig!) zwi­schen dem Be­sitz und dem Mit-sich-füh­ren un­ter­schie­den.
Was wür­den sol­che ri­go­ro­se Ver­bo­te (Er­stel­lung, zur-Ver­fü­gung-Stel­len, Be­sitz, Ver­brei­tung, ...) brin­gen? Die nächs­te Ab­mahn­wel­le an Web­sei­ten-Be­trei­ber, die ir­gend­wo auf Sei­ten mit Se­cu­ri­ty Tools ver­lin­ken, wäre auf alle Fälle ge­si­chert. Und Kri­mi­nel­le wür­den die Pro­gram­me nach wie vor - ganz wie es in der Ein­lei­tung des Ge­setz­ent­wur­fes steht - an­onym aus dem Netz zie­hen; dann eben nicht mehr von deut­schen Ser­vern, son­dern aus an­de­ren Län­dern (wo oh­ne­hin die Mehr­heit der Pro­gram­me liegt). Wie­der ein­mal wären plötz­lich die­je­ni­gen kri­mi­nell, die gar keine Kri­mi­nel­len sind.

Edit: Le­sens­wert - der Auf­ruf, euren MdB's zu mai­len