Den falschen erwischt (Beschlagnahmung des AN.ON-Servers)

Im Zuge der Be­schlag­nah­mung meh­re­rer TOR-Ser­ver wurde auch der AN.​ON-Ser­ver des ULD vom Netz ge­nom­men - was die Be­trei­ber aber erst fünf Tage spä­ter er­fuh­ren. Al­ler­dings fragt man sich, ob hier nicht der fal­sche er­wischt wurde: Ge­ra­de bei AN.​ON ver­steht man die Lage der Er­mitt­lungs­be­hör­den, wes­halb man Funk­tio­nen vor­hält, die im Be­darfs­fall ein sehr se­lek­ti­ves Pro­to­kol­lie­ren er­lau­ben. Von die­sem Fea­ture wurde al­ler­dings bis dato nur sel­ten Ge­brauch ge­macht - der erste Vor­fall wurde sogar per rich­ter­li­cher Ver­fü­gung rück­gän­gig ge­macht. Da die AN.​ON-Pro­xies keine Log­da­tei­en füh­ren, ist die Be­schlag­nah­mung aus er­mitt­lungs­tech­ni­scher Sicht voll­kom­men über­flüs­sig. Wieso be­rei­tet die Staats­an­walt­schaft aus­ge­rech­net die­ser In­sti­tu­ti­on Ärger, die sich selbst eher als Al­li­ier­te denn als Geg­ner ver­steht und wo mit sach­li­chen Ar­gu­men­ten si­cher­lich mehr zu be­we­gen ge­we­sen wäre?