Die Antwort der Ermittlungsbehörden dürfte wohl ein "Leider nein" sein. Aus ihrer Sicht dürften Anonymisierungsdienste eine lästige Erschwerung der Ermittlungen sein. Konnte man sich im Falle von JAP auf eine Protokollierung bei Bedarf einigen, ist die bei TOR prinzipiellbedingt nicht möglich.
Zum Glück sind nach geltendem Recht Anonymizer nicht illegal - im Gegenteil halten manche Datenschützer Anonymität im Netz für ein gesetzlich verbrieftes Recht - trotzdem werden auf einen Schlag viele in Deutschland gehostete TOR-Exit-Nodes beschlagnahmt. Laut dem Bericht von Golem ist der Staatsanwaltschaft das Prinzip von TOR bekannt - was die Frage nach dem eigentlichen Zweck der Beschlagnahmung stellt. Eine Mutmaßung ist der Wunsch, ausgehende SSL-Verbindungen in Zukunft mitprotokollieren zu können. Dies ließe sich aber wohl eher durch vernünftige Gespräche mit den TOR-Node-Betreibern erreichen als durch Beschlagnahmung der Infrastruktur.
Die Aussage von Oberstaatsanwalt Gruhl, daß "Zufallsfunde" (auf die man es freilich nicht abgesehen hat) zu Verfahren gegen die Betreiber führen können, läßt einen weiteren Verdacht keimen: Wenn es schon kein Gesetz gegen den Betrieb von TOR-Nodes gibt, so kann man immerhin die Motivation der Aktionisten ordentlich dämpfen.
Hardware beschlagnahmen, allgemeiner Streß und Hickhack bei der Kommunikation mit den Behörden, das Damokles-Schwert von Verfahren wegen Zufallsfunden, und nicht zuletzt die sicher etwas ungehaltene Reaktion der ISPs - all das dürfte an der Motivation, eine TOR-Node zu betreiben, ordentlich nagen.
Vielleicht hoffen die entsprechenden Stellen, daß sich auf diese Weise das TOR-"Problem" von alleine erledigt - auch ohne entsprechende Gesetze.