Das EAC-Verfahren wurde nun von Brüssel als Standard abgesegnet. Bis dato handelte es sich hierbei nur um einen Entwurf, der federführend auf Initative des BSI entstand.
Mit der EAC werden besonders sensible Daten (wie z.B. Fingerabdrücke) auf den elektronischen Pässen gesichert. Für den Zugriff ist es nötig, daß sich zunächst das Lesegerät beim Paß authentisiert; nur, wenn es geeignete, gültige Credentials präsentiert, erlaubt der Paß den Zugriff. So ist es möglich, verschiedenen Ländern unterschiedliche Zugriffsrechte einzuräumen.