Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, daß die Rasterfahndung nach islamistischen Schläfern vom Oktober 2001 gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstieß. Im Urteilsspruch wurde die Verwendung der Rasterfahndung eingeschränkt: Sie sei künftig nur zulässig, wenn eine "konkrete Gefahr" z.B. für die Sicherheit der Republik vorliegt.
Schön zu sehen, daß es noch Leute mit gesundem Menschenverstand gibt, die sich nicht vom allgemeinen Terror- und Überwachungswahn haben anstecken lassen.
Rasterfahndung vom Oktober 2001 war verfassungswidrig