Rasterfahndung vom Oktober 2001 war verfassungswidrig

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat ge­ur­teilt, daß die Ras­ter­fahn­dung nach is­la­mis­ti­schen Schlä­fern vom Ok­to­ber 2001 gegen das Recht auf in­for­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung ver­stieß. Im Ur­teils­spruch wurde die Ver­wen­dung der Ras­ter­fahn­dung ein­ge­schränkt: Sie sei künf­tig nur zu­läs­sig, wenn eine "kon­kre­te Ge­fahr" z.B. für die Si­cher­heit der Re­pu­blik vor­liegt.
Schön zu sehen, daß es noch Leute mit ge­sun­dem Men­schen­ver­stand gibt, die sich nicht vom all­ge­mei­nen Ter­ror- und Über­wa­chungs­wahn haben an­ste­cken las­sen.