Datenauskunft leicht gemacht

In Deutschland gibt es (seit dem Volkszählungsurteil) das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Inzwischen im Datenschutzgesetz verankert, hat jeder Bürger die Möglichkeit, bei jeder Institution (sei es Firma oder Behörde) die über ihn gespeicherten Daten abzufragen, über die Weitergabe zu verfügen und sie ggf. auch löschen zu lassen.
Wer hierfür einen (juristisch wichtig klingenden) Textvorschlag benötigt,kann hierzu Thoms Fassung von Framstags freundlichem Folterfragebogen benutzen.
Alternativ gibt es entsprechende Vordrucke beim FoeBuD.