Datenauskunft leicht gemacht

In Deutsch­land gibt es (seit dem Volks­zäh­lungs­ur­teil) das Recht auf in­for­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung. In­zwi­schen im Da­ten­schutz­ge­setz ver­an­kert, hat jeder Bür­ger die Mög­lich­keit, bei jeder In­sti­tu­ti­on (sei es Firma oder Be­hör­de) die über ihn ge­spei­cher­ten Daten ab­zu­fra­gen, über die Wei­ter­ga­be zu ver­fü­gen und sie ggf. auch lö­schen zu las­sen.
Wer hier­für einen (ju­ris­tisch wich­tig klin­gen­den) Text­vor­schlag be­nö­tigt,kann hier­zu Thoms Fas­sung von Frams­tags freund­li­chem Fol­ter­fra­ge­bo­gen be­nut­zen.
Al­ter­na­tiv gibt es ent­spre­chen­de Vor­dru­cke beim Fo­e­BuD.