Verfassungsbeschwerde gegen ELENA - noch 3 Tage

Der FoeBuD organisiert eine Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das ELENA-Verfahrensgesetz. Die Einreichungsfrist ist ziemlich knapp, weshalb nur noch 3 Tage verbleiben, um an der Sammelklage teilzunehmen. Jeder Arbeitnehmer sollte sich das überlegen!

ELENA ist der "Elektronische Entgeltnachweis", zu dem Arbeitgeber seit diesem Jahr nach § 97 SGB IV verpflichtet sind. ELENA stellt aus Datenschutzsicht ein riesiges Datengrab dar - leicht nachzuvollziehen, wenn man sich die Liste der Dinge ansieht, die dort gespeichert werden sollen (Quelle: FoeBuD Infoseite zu ELENA

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  • Bruttoentgelt und Steuerklasse
  • Kinderfreibetrag
  • Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
  • Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungabzüge
  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
  • Name und Anschrift, Geburtsort, -datum und -name
  • Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
  • Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)
  • Höhe und Art sonstiger steuerpfl. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzl. Monatsgehälter, Gratifikationen, Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen, usw.)
  • Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft usw.)
  • Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
  • Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Grund von Arbeitszeitänderungen
  • Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
  • Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
  • Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
  • Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
  • Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
  • Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen

Die Meldung an ELENA durch den Arbeitgeber hat monatlich zu erfolgen, im Falle von Änderungen an einer bereits abgeschickten Meldung ist eine Aktualisierung sofort durchzuführen. Zugriff auf diese Daten erhalten (zunächst) Arbeits- und Sozialämter (um schneller über den Bezug von Sozialleistungen entscheiden zu können). In Deutschland gab es im 4. Quartal 2009 rund 40,6 Millionen Erwerbstätige; dem gegenüber stehen ca. 4,8 Millionen Sozialhilfeempfänger. Über 90% der Arbeitnehmer werden also nicht benötigte Daten erhoben und gesammelt. Dies dürfte dem Datensparsamkeitsprinzip widersprechen. Desweiteren dürfte diese Zahl sowie die anvisierte Einsparung von 85 Mio. Euro der Verhältnismäßigkeit widersprechen. Wer's nochmal plakativ präsentiert haben will, sollte sich diesen Beitrag der Sendung "Monitor" ansehen:

Durch die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde entstehen den Teilnehmern keine Kosten - diese übernimmt der FoeBuD, der sich selbstverständlich über Spenden freut.