Bosbachs Rechtsinterpretation zum Kauf der "Steuersünder-CD"


Gestern war Wolfgang Bosbach bei der Sendung Hart aber Fair zu Gast. Zur Erinnerung: Der Mann ist von Beruf Rechtsanwalt und außerdem Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Gleich zu Anfang (ab ca. Minute 11:45) erklärt er, wieso er den Ankauf der Daten für richtig hält:

Übrigens nicht nur aus den juristischen Argumenten: Hehlerei ist Unsinn - Daten sind keine Sache, da kann man keine Hehlerei betreiben. Die Straftat ist beendet, da gibt's auch keine Mittäterschaft mehr.

Hey, den Anwalt kann ich jedem empfehlen, der einen Filesharing-Prozeß an der Backe hat! Da wird immer von "Piraterie" und "Diebstahl" geredet... aber jetzt wissen wir: Das ist alles Unsinn, denn Daten sind ja keine Sache. Und wenn ich mit Daten keine Hehlerei (also den "Handel mit Sachen, die ein anderer gestohlen hat") betreigen kann, kann es auch keinen "Datendiebstahl" geben. *facepalm*

Ah, kurz davor gab es noch ein denkwürdiges Zitat von ihm:

(Die Situation ist) ein klassisches Dilemma... in diesen Fällen sucht die Politik einen Kompromis. Den gibt es in diesem Fall aber nicht, hier gibt es nur die Entscheidung "Kaufen oder nicht kaufen" - wir können ja nicht die halbe CD kaufen.

Ok, dann will ich Herrn Bosbach hier einmal nachhelfen: Wie wäre es, wenn man (anstatt einen Gauner mit Geld zu füttern und andere zur Nachahmung zu animieren) gemeinsam mit der Schweiz den Datendieb dingfest machen würde? Ich bin sicher, daß die Schweiz auf einen Deal eingehen und anschließend das sichergestellte Material weitergeben würde...

Um's mit Urban Priols Worten zu sagen: Whiskey war gerade keiner da, auf Rasierwasser hatte ich keine Lust... naja, dann bin ich halt mal Kotzen gegangen...

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Ich will ja nicht

Ich will ja nicht klugscheissern (und bin auch kein Jurist), aber nur weil man damit keine Hehlerei betreiben kann, weil Daten keine Sache sind, heißt doch nicht automatisch dass man sie nicht stehlen kann. Der gute Herr sagt ja auch, dass die Straftat schon beendet ist. Die Daten wurden gestohlen, aber der Gegenstand, der verkauft wird (die CD) wurde legal erworben.

Man darf ja zum Beispiel auch Drogen konsumieren, aber weder kaufen noch besitzen...

Auch kein Jurist, aber...

...es ging hier um zweierlei Dinge:

Einmal das Entwenden der Daten aus der Bank. Das war in der Schweiz eine Straftat, und wäre es auch in Deutschland gewesen.

Der zweite Punkt ist die Hehlerei: Wer gestohlene Güter weiterverkauft, macht sich der Hehlerei schuldig. Und wenn man Daten als Gut betrachtet, hätten sich Bosbach & Co. der Hehlerei schuldig gemacht. Darum die Argumentation, daß Daten keine Sache sind, und man sie deshalb auch nicht stehlen könnte; bis zu einem gewissen Punkt ist das sogar korrekt: Die Daten sind ja noch bei der Bank, sie wurden ja "nur" dupliziert.

Oh, und für die Sache mit dem Drogenkonsum gibts afaik eine explizite Ausnahmeregelung im Gesetz (irgendein Konstrukt wie "ordnungswidrig aber straffrei" - kann das sein?)... aber wie gesagt, ich bin auch kein Jurist.

*g* Danke fürs

*g*
Danke fürs Fertigrecherchieren... ;-)