Link zu Link, der zu Link führt, führt zu Hausdurchsuchung


Rein hypothetisch: Ich habe einen Kumpel, der einen Freund hat, dessen Bekannter eine Bank überfallen hat - und ich werde daraufhin verhaftet. Absurd? Sicherlich, aber näher an der Realität, als einem lieb ist: Bei einem Blogger gab es eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung des Rechners (und sämtlicher Peripherie); er hatte sich in seinem Blog an der Diskussion um Netzfilter gegen Kinderpornographie beteiligt und dabei auf ein anderes Blog verlinkt. Dieses wiederum verlinkte die bei Wikileaks aufgetauchte dänische Sperrliste (welche ja potentiell Links auf Kinderpornographie enthält).

Begründung der Anwaltschaft für dieses Vorgehen:

"Da davon auszugehen ist, dass sich der Beschuldigte vor Verlinkung des Artikels dessen Informationsgehalt zu Eigen gemacht hat, ist ebenso wahrscheinlich, dass er sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache seines Computers gespeichert hat"

Sieht man mal von abstrusen Unterstellungen (jeder, der über die Netzzensur diskutiert, duldet oder besitzt KiPo) ab: Wie kann solches Material "zumindest im Cache" des Browsers landen?

  • Er ist auf der verlinkten Blog-Seite dem Link zu Wikileaks gefolgt und hat von der Liste tatsächlich Adressen in seinen Browser kopiert. Auf der Blog-Seite wurde tatsächlich provokant dazu aufgerufen (sinngemäß: Nehmt euch mal 30 oder 40 Links heraus und schaut sie euch an - ihr werdet feststellen, daß faktisch alle entweder tot sind oder keine KiPo enthalten)... davon würde ich aber abraten, es gibt inzwischen genügend Artikel, in denen die diversen Filterlisten statistisch ausgewertet wurden.
    Das Ergebnis ist übrigens jedes Mal das gleiche: Über 90% der Seiten enthalten keine KiPo, westliche Länder (zu denen Deutschland ein Rechtshilfe-Abkommen hat) hosten die meisten Server, und häufig ist Deutschland unter den ersten Plätzen der Server-Standorte.
  • Er verwendet einen Browser, der Prefetching betreibt - also verlinkte Seiten schon im Voraus in den Cache läd, obwohl der Benutzer den Link noch nicht angeklickt hat. Da ich aber nicht annehme, daß die Liste bei Wikileaks "heiße Links" enthielt (das dürfte vielmehr ein PDF sein, möglicherweise sogar ein eingescanntes Textdokument), ist dieser Fall wohl sehr unwahrscheinlich.
  • Edit: Wie dieser Artikel aus der Netzsperren-Debatte hinweist, kann man zum einen durch Linkverkürzer wie TinyURL "in die Falle tappen"; zum anderen gibt es Browser-Plugins, welche solchen verkürzten Links wieder automatisiert zu ihrem Ursprungslink auflösen - und manche von ihnen tun das, indem sie die URL automatisiert aufrufen.

Zusammenfassend stelle ich fest: Wenn der Mensch nicht unglaublich neugierig (oder unglaublich dumm) war, findet man auf dem Rechner rein gar nichts. Von einem "angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts", wie die Staatsanwaltschaft schreibt, kann also in keinster Weise die Rede sein. Im Lawblog heißt es sehr treffend:

"Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte - wie vom Gesetz gefordert - einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen."

Und wie ich eben bei Netzpolitik lesen muß, wird nun auch gegen den zweiten (verlinkten) Blogger ermittelt - diesmal sogar wegen des Verdachts auf Verbreitung von KiPo... man könnte den Eindruck gewinnen, daß es gar nicht um die Sache an sich geht, sondern eher um ordentlich lautes Säbelrasseln, um die Diskussion über die Netzfilter einzudämmen.

Trackback-URL für diesen Artikel:

http://stefan.ploing.de/trackback/647

Falsch

Sorry, aber das ist genauso falsch wie die Originalnachricht im lawblog oder die Infos, die direkt von den Betroffenen kommen. diese stellen sich natürlich in einem besonders guten "Justizopfer" Licht dar. Sind sie aber nicht: http://www.carechild.de/news/aktuelle_news/erneute_kinderporno_ermittlun...

Die Begründung bleibt dünn

Unbestätigte Quellen sind immer mit Vorsicht zu genießen - egal, ob statische Webseite, Blog oder "analoge" Medien. Daß sich jeder in möglichst gutem Licht darstellen will, ist auch verständlich.
Verstehe ich das richtig, daß der im Artikel erwähnte Verhaftete derjenige ist, der den Link auf das Schutzalter-Blog gesetzt hat? Das Ergebnis der Ermittlung ist definitiv zu begüßen.

Wo sich mir (und, wenn ich ihn richtig verstanden habe, auch den Autor des lawblogs) die Nackenhaare aufstellen, ist die Begründung, mit der der Richter die Hausdurchsuchung gerechtfertigt hat (auch hier mal angenommen, daß das verlinkte PDF authentisch ist): Ein Link auf einen Link auf eine Linkliste. Das klingt ein wenig wie "wir wissen, daß da was ist, aber wir haben keine Beweise" - trotzdem sollte der Zweck nicht die Mittel heiligen. Das war der eine Punkt, auf den ich mit meinem Beitrag abzielte.

Der zweite ist der technische Aspekt - wie können "zumindest in den Cache des Browsers" solche Daten gelangen. Ich hatte mich auf den Browser-Cache konzentriert und wollte das Thema Prefetching und den damit verbundenen Risiken zur Sprache bringen. Mit meinem "findet man auf dem Rechner rein gar nichts" habe ich implizit unterstellt, daß der Mensch ansonsten tatsächlich kein KiPo-Material besitzt. Damit lag ich wohl daneben.

Jetzt stelle ich die Rückfrage: Was ist an diesen beiden Punkten "genauso falsch wie die Originalnachricht im lawblog"?

Zum Thema "unbestätigte Quellen": Ich muß zugeben, daß mir der Verein CareChild bis dato unbekannt war, und von daher ist all das unter der Prämisse, daß alles so stimmt, was die CareChild-Webseite so schreibt. Der Schreibstil des Berichts macht nicht den ausgereiftesten journalistischen Eindruck... und per Google finde ich auf die Schnelle keine weitere Bestätigung der Meldung, momentan findet man unter den Stichworten "hausdurchsuchung karlsruhe kinderpornografie" faktisch ausschließlich Berichte über Herrn Tauss, gegen den auch die Karlsruher Staatsanwaltschaft ermittelt (ob da ein Zusammenhang besteht?).

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Beweisbeschaffung

das "Wir wissen das da was ist, haben aber keine Beweise" ist zu 100% IMMER die Begründung einer Hausdurchsuchung. Diese dient nämlich stets der Beweisbeschaffung. Dafür ist dieses Instrument geschaffen. Und wenn jemand öffentlich dazu aufruft sich Kinderpornos zu beschaffen und ein anderer diesen Müll dann zunächst zitiert und dann verlinkt, dürfen sich beide nicht über Ärger mit der Justiz wundern. Und bei der einschlägigen Vorstrafe erst recht nicht. Ausserdem laufen ja wohl noch mehr Verfahren gegen den harmlosen Beschuldigten der ja "nur" einen Link gesetzt hat.
Von einer Kinderschutzorganisation, die ein Nachrichtenportal betreibt sollte man übrigens auch keine journalistischen Höchstleistungen erwarten, da reicht es mir wenn man sich Mühe gibt. Und wenn ich mir manchen Artikel in den linken foren (heise z.B.) ansehe kommt mir eher das Grausen.

Hausdurchsuchungen

Das stimmt so nicht: Wenn ich mal Wikipedia als Quelle zu Rate ziehen darf: Eine (Haus)durchsuchung kann aus drei Gründen geschehen:

  • Zur Ergreifung eines Täters oder Teilnehmers einer Straftat
  • Zur Auffindung von (weiteren) Spuren oder Beweismitteln
  • Zur Beschlagnahme von Verfalls- oder Einziehungsgegenständen

Ich ergänze "weitere Spuren", da es einen begründeten Anfangsverdacht benötigt, um einen Hausdurchsuchung anzuordnen. Und dieser lautete (jedenfalls in dem PDF mit dem Scan des Hausdurchsuchungsbescheids), daß es einen Link auf einen Link auf einen Link gibt...

Um es nochmal klarzustellen: Es geht mir hier darum, wie die Justiz einen Web-Link beurteilt. Ein direkter Link auf eine Herstellerseite wurde beispielsweise als "Beihilfe" zur Umgehung von Kopierschutz-Mechanismen gewertet - was meiner Meinung nach bereits grenzwertig ist, dienen Links doch oft als Quellenbelege, quasi die "Zitate des Webs".
Nun wurde eine Hausdurchsuchung mit einem indirekten Link zweiten Grades begründet... klar, daß bei diesem Straftatbestand die Emotionen hochgehen und niemand Ermittlungen behindern will - dennoch sollte die Justiz nicht über die rechtlich gesteckten Grenzen hinausschießen (was ihr übrigens bei einem ähnlichen Fall in der Vergangenheit schon einmal passiert ist).

P.S.: Wer die Troll-Höhlen von "linken foren (heise z.B.)" liest, hat offenbar zu viel Zeit ;-)