Einsatz von Wahlcomputern war verfassungswidrig

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig - so lautet das eben verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Kläger argumentierten, daß es unmöglich sei, "das Zustandekommen des Wahlergebnisses überhaupt zu kontrollieren". Die Richter bestätigten diese Aussage - eine Überprüfbarkeit der Stimmauszählung war nicht gegeben, denn "Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten (sind) nur schwer erkennbar".
Na, immerhin eine gute Nachricht.