BGH: Verschlüsselung begründet keinen dringenden Tatverdacht

Kurze Notiz: Das BGH stellt bei seiner Entscheidung zur Aufhebung des Haftbefehls gegen den Berliner Soziologen fest: Verschlüsselung von E-Mails begründet keinen dringenden Tatverdacht. Aus dem Umstand, daß verschlüsselte Mails versendet würden, dürfe nicht geschlossen werden, daß diese strafbare Handlungen enthalten würden.
Für den einen ist dies gesunder Menschenverstand - für die deutschen Bürger ist das BGH mal wieder der letzte Rettungsanker der Vernunft.